Vorsitzender: Michiel van Kruiningen, Unterabteilungsleiter Maritim des Ministeriums für Infrastruktur und Wasserwirtschaft, Leiter der niederländischen Delegation
Der turnusgemäße zweijährliche Wechsel des ZKR-Vorsitzes gewährleistet eine angemessene Vertretung sämtlicher Mitgliedstaaten und eine besondere Berücksichtigung von Schlüsselthemen.
Stärkung der Zusammenasrbiet mit der Europäischen Union
Die niederländische Delegation wird die Bemühungen der ZKR, was die Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission anbelangt, fortsetzen. Dies ist insbesondere im Hinblick auf die Zuständigkeiten der ZKR einerseits und der EU andererseits
unerlässlich.
Im Rahmen der Beziehungen mit der Europäischen Kommission steht die Behandlung grundlegender Themen an: Anpassung verschiedener Richtlinien, die Koordinierungsverfahren und die Arbeitsweise des CESNI (Europäischer Ausschuss zur Ausarbeitung von Standards im Bereich der Binnenschifffahrt). Ein Paradebeispiel sind die Verhandlungen zur Überarbeitung der TEN-V-Verordnung. Dabei geht es um Themen (Binnenwasserstraßeninfrastruktur, Nachhaltigkeit,
Klimaanpassung und Digitalisierung) von unmittelbarer Bedeutung für die Arbeiten der ZKR und des CESNI.
Engagement für Nachhaltigkeit
Die Energiewende stellt für die Niederlande ein zentrales Thema mit zwei Prioritäten – Energiebesteuerung und Finanzierung – dar. Aktuell wird für die Schifffahrt auf dem Rhein keine Verbrauchsteuer für Kraftstoffe erhoben. Gemäß dem Abkommen von 1952 ist eine solche Abgabe untersagt. Gleichwohl arbeitet die EU derzeit an einer Energiesteuerrichtlinie, die namentlich die in der Binnenschifffahrt eingesetzten Kraftstoffe betrifft.
Zweitens möchte sich die ZKR für die Finanzierung der Energiewende in der europäischen Binnenschifffahrt einsetzen. Die ZKR und die EU streben bis 2050 Treibhausgasneutralität an, ein Zukunftsziel, das erhebliche Investitionen erfordert. Um den Sektor in diesen Bemühungen zu unterstützen, sind Fördergelder für die Binnenschifffahrt unabdingbar. Gemeinsam mit der ZKR möchten die Niederlande einen Austausch mit der EU führen, um die derzeitigen Regelungen zu verbessern und möglicherweise einen eigenen Fonds für die Binnenschifffahrt einzurichten.
Klimaanpassung als vordringliche Aufgabe
Im Rahmen ihres Vorsitzes möchten die Niederlande auch dem Themenbereich der Klimaanpassung breite Aufmerksamkeit widmen. Die Wasserstraßen sind bereits jetzt von Naturphänomenen wie Dürre und Hochwasser bedroht. Mit dem
Klimawandel dürften Extremereignisse jedoch noch zunehmen. Die für eine verlässliche Binnenschifffahrt erforderliche Klimaanpassung der Wasserstraßen ist eine dringende und komplexe Aufgabe. Sowohl in den Niederlanden (Klimasichere Netze/Hauptwasserstraßennetz und Integriertes Flussmanagement) als auch in Deutschland (Aktionsplan „Niedrigwasser Rhein“) laufen Programme und Initiativen, um einen Überblick über die Folgen des Klimawandels zu erhalten und Maßnahmen zur besseren Klimaanpassung der Wasserstraßen zu entwickeln. Die Aufgabe der Klimaanpassung muss international angegangen werden, denn Wasserstraßen machen nicht an nationalen Grenzen halt.
Weiterentwicklung der intelligenten Schifffahrt (smart shipping)
Die niederländische Delegation begrüßt die jüngsten Maßnahmen der ZKR im Bereich der automatisierten Schifffahrt und der Fernsteuerung. Die ZKR spricht nicht nur in ihrer 2022 veröffentlichten Vision davon, dass diese Entwicklungen zur Sicherheit, Nachhaltigkeit und Wettbewerbsfähigkeit der Rheinschifffahrt beitragen. Sie hat auch die notwendigen Schritte unternommen, um Abweichungen von ihren Vorschriften für Pilotprojekte zu ermöglichen. Die niederländische Delegation blickt natürlich mit großer Zuversicht und Begeisterung auf die jüngsten Entwicklungen und hofft auf eine weitere Vertiefung und Kontinuität in diesem Themenkomplex. Entsprechend der niederländischen Zukunftsvision für die Binnenschifffahrt gehören Digitalisierung und Automatisierung zu den Prioritäten des niederländischen Vorsitzes.
Kooperation bezüglich langfristiger Übergangsbestimmungen
Die niederländische Delegation möchte dem Thema Ablauf langfristiger Übergangsbestimmungen während ihres Vorsitzes besonderes Augenmerk widmen. Bei der Verabschiedung neuer technischer Vorschriften für Binnenschiffe durch die ZKR
können Übergangsbestimmungen für die schrittweise Anpassung der bestehenden Flotte vorgesehen werden. So gilt für bestehende Schiffe eine gewisse Frist – in der Regel einige Jahre, manchmal sogar Jahrzehnte – für die Erfüllung dieser neuen technischen Vorschriften. Trotz Übergangsbestimmungen ist die entsprechende Anpassung bei einigen Schiffe bisweilen technisch nicht durchführbar oder sie würde unverhältnismäßig hohe Kosten verursachen. Auf der Grundlage von Empfehlungen der ZKR können Abweichungen von diesen Vorschriften für ein bestimmtes Schiff genehmigt werden. Die sogenannte Härtefallklausel wird angewandt. Mit dem Auslaufen von Übergangsbestimmungen bei Erneuerung der Schiffszeugnisse in den Jahren 2035/2041 nimmt bei einigen Schiffskategorien die Gefahr von Engpässen zu.
Die Härtefallklausel kann in Einzelfällen eine Lösung bieten. Des Weiteren wären gemeinsame Lösungen auf internationaler Ebene (ZKR/CESNI) als Option denkbar. In den Niederlanden sind Vorbereitungsarbeiten mit dem Ziel eines Vorschlags solcher gemeinsamen Lösungen für kleine Schiffe im Gange. Der niederländische Vorsitz strebt eine Fortsetzung der Zusammenarbeit und des Austauschs zu diesem Thema an.