Ein Vertreter bzw. eine Vertreterin des Bundes sowie je ein Vertreter bzw. eine Vertreterin der den Verein fördernden Länder sind geborene Mitglieder des Beirats. Den Vorsitz des Beirats hat der Vertreter bzw. die Vertreterin des Bundes inne. Der Beirat wählt für die Dauer von drei Jahren einen stellvertretenden Vorsitzenden bzw. eine stellvertretende Vorsitzende aus dem Kreis der Mitglieder.
Herr Prof. Dr. Burkhard Lemper
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