Der Vorstand führt die Geschäfte des Vereins und kann dafür eine Geschäftsführung beauftragen. Der Vorstand des Vereins besteht aus dem bzw. der Vorsitzenden, einem Stellvertreter bzw. einer Stellvertreterin und bis zu drei weiteren Mitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden bzw. durch die Vorsitzende und ein weiteres Vorstandsmitglied vertreten. Zum Vorstand kann nur gewählt werden, wer privatrechtliches Mitglied ist. Der Vorstand wird für die Dauer von 2 Jahren von der Mitgliederversammlung gewählt.
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