Beschleu­ni­gungs­kom­mis­si­on Schie­ne legt ers­ten Fort­schritts­be­richt vor

Mitte Dezember 2022 hat die Beschleunigungskommission Schiene rund 70 Maßnahmen vorgestellt, wie in den nächsten drei bis fünf Jahren kapazitätssteigernde Maßnahmen für die Schiene wirksam und beschleunigt umgesetzt werden können. Nach einem halben Jahr ziehen Bund und Branche nun eine erste Bilanz.

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Micha­el Theu­rer, Beauf­trag­ter der Bun­des­re­gie­rung für den Schie­nen­ver­kehr und Vor­sit­zen­der der Beschleunigungskommission:

Ange­sichts der gro­ßen Her­aus­for­de­run­gen vor denen wir bei der Schie­ne, ja im Ver­kehrs­be­reich gene­rell, ste­hen, wol­len alle Betei­lig­ten unver­züg­lich vom Reden ins Han­deln, Umset­zen und Tun kom­men. Das Ziel ist, die Kapa­zi­tät im Schie­nen­netz zu sichern und beschleu­nigt zu erwei­tern. Und in der Tat zeigt der Bericht, was wir gemein­sam alles bereits auf die Schie­ne gesetzt haben. Der Groß­teil der Vor­schlä­ge, die die Exper­tin­nen und Exper­ten der Beschleu­ni­gungs­kom­mis­si­on als Bin­de­glied zwi­schen Regie­rung und Bran­che erar­bei­tet haben, sind bereits in der Umset­zung. Jetzt heißt es dran­blei­ben. Für mich ist klar: Fort­schrit­te kön­nen Poli­tik und Bran­che nur gemein­sam erzielen.

Dirk Fle­ge, Geschäfts­füh­rer der Alli­anz pro Schiene:

Der Anfang ist gemacht. Die Kommissions-Empfehlungen sind wich­tig, um die ver­kehrs­po­li­ti­schen Zie­le zu errei­chen. Ein Markt­an­teils­wachs­tum der Güter­bah­nen auf 25 Pro­zent und die Ver­dopp­lung der Ver­kehrs­leis­tung im Schie­nen­per­so­nen­ver­kehr las­sen sich nur im engen Schul­ter­schluss errei­chen. Bei aller Freu­de: Ein Groß­teil des Weges liegt noch vor uns.

Der Bericht zeigt: In allen fünf Hand­lungs­fel­dern wur­den Fort­schrit­te erreicht. Rund 80 Pro­zent der Maß­nah­men befin­den sich bereits in Umset­zung oder wer­den für die­se vor­be­rei­tet. Bei 13 Maß­nah­men dau­ert die Prü­fung noch an. Die Bun­des­re­gie­rung berück­sich­tigt BKS-Empfehlungen u.a. bereits bei die­sen Gesetzgebungsverfahren:

  • Das Geneh­mi­gungs­be­schleu­ni­gungs­ge­setz (Kabi­netts­be­schluss 03.05.2023) soll wich­ti­ge Schie­nen­in­fra­struk­tur­pro­jek­te in das über­ra­gen­de öffent­li­che Inter­es­se stel­len, für mehr Plan­ge­neh­mi­gun­gen anstel­le von Plan­fest­stel­lungs­be­schlüs­sen sor­gen sowie Plan­fest­stel­lungs­ver­fah­ren bei Pro­jek­ten des Trans­eu­ro­päi­schen Net­zes auf vier Jah­re begrenzen.
  • Mit der Novel­le des Bun­des­schie­nen­we­ge­aus­bau­ge­set­zes (Kabi­netts­be­schluss 07.06.2023) soll die bis­her exis­tie­ren­de finan­zi­el­le Tren­nung von Ersatz­in­ves­ti­tio­nen und Instand­hal­tung besei­ti­gen, die sich in ein­zel­nen Berei­chen zuletzt zuneh­mend als Inves­ti­ti­ons­hemm­nis erwie­sen hat.

Den ers­ten Fort­schritts­be­richt in vol­ler Län­ge fin­den Sie hier.

Micha­el Theurer

© Lau­rence Chaperon

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