ZKR: Nie­der­län­di­scher Vor­sitz für Her­aus­for­de­run­gen gerüstet

Vom 1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2025 haben die Niederlande den Vorsitz der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt (ZKR) inne. Den stellvertretenden Vorsitz übernimmt die Schweiz.

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Vor­sit­zen­der: Michiel van Krui­nin­gen, Unter­ab­tei­lungs­lei­ter Mari­tim des Minis­te­ri­ums für Infra­struk­tur und Was­ser­wirt­schaft, Lei­ter der nie­der­län­di­schen Delegation

Der tur­nus­ge­mä­ße zwei­jähr­li­che Wech­sel des ZKR-Vorsitzes gewähr­leis­tet eine ange­mes­se­ne Ver­tre­tung sämt­li­cher Mit­glied­staa­ten und eine beson­de­re Berück­sich­ti­gung von Schlüsselthemen.

 

Stär­kung der Zusam­men­asrbiet mit der Euro­päi­schen Union

 

Die nie­der­län­di­sche Dele­ga­ti­on wird die Bemü­hun­gen der ZKR, was die Zusam­men­ar­beit mit der Euro­päi­schen Kom­mis­si­on anbe­langt, fort­set­zen. Dies ist ins­be­son­de­re im Hin­blick auf die Zustän­dig­kei­ten der ZKR einer­seits und der EU andererseits

uner­läss­lich.

Im Rah­men der Bezie­hun­gen mit der Euro­päi­schen Kom­mis­si­on steht die Behand­lung grund­le­gen­der The­men an: Anpas­sung ver­schie­de­ner Richt­li­ni­en, die Koor­di­nie­rungs­ver­fah­ren und die Arbeits­wei­se des CES­NI (Euro­päi­scher Aus­schuss zur Aus­ar­bei­tung von Stan­dards im Bereich der Bin­nen­schiff­fahrt). Ein Para­de­bei­spiel sind die Ver­hand­lun­gen zur Über­ar­bei­tung der TEN-V-Verordnung. Dabei geht es um The­men (Bin­nen­was­ser­stra­ßen­in­fra­struk­tur, Nachhaltigkeit,

Kli­ma­an­pas­sung und Digi­ta­li­sie­rung) von unmit­tel­ba­rer Bedeu­tung für die Arbei­ten der ZKR und des CESNI.

 

Enga­ge­ment für Nachhaltigkeit

 

Die Ener­gie­wen­de stellt für die Nie­der­lan­de ein zen­tra­les The­ma mit zwei Prio­ri­tä­ten – Ener­gie­be­steue­rung und Finan­zie­rung – dar. Aktu­ell wird für die Schiff­fahrt auf dem Rhein kei­ne Ver­brauch­steu­er für Kraft­stof­fe erho­ben. Gemäß dem Abkom­men von 1952 ist eine sol­che Abga­be unter­sagt. Gleich­wohl arbei­tet die EU der­zeit an einer Ener­gie­steu­er­richt­li­nie, die nament­lich die in der Bin­nen­schiff­fahrt ein­ge­setz­ten Kraft­stof­fe betrifft.

Zwei­tens möch­te sich die ZKR für die Finan­zie­rung der Ener­gie­wen­de in der euro­päi­schen Bin­nen­schiff­fahrt ein­set­zen. Die ZKR und die EU stre­ben bis 2050 Treib­haus­gas­neu­tra­li­tät an, ein Zukunfts­ziel, das erheb­li­che Inves­ti­tio­nen erfor­dert. Um den Sek­tor in die­sen Bemü­hun­gen zu unter­stüt­zen, sind För­der­gel­der für die Bin­nen­schiff­fahrt unab­ding­bar. Gemein­sam mit der ZKR möch­ten die Nie­der­lan­de einen Aus­tausch mit der EU füh­ren, um die der­zei­ti­gen Rege­lun­gen zu ver­bes­sern und mög­li­cher­wei­se einen eige­nen Fonds für die Bin­nen­schiff­fahrt einzurichten.

 

Kli­ma­an­pas­sung als vor­dring­li­che Aufgabe 

Im Rah­men ihres Vor­sit­zes möch­ten die Nie­der­lan­de auch dem The­men­be­reich der Kli­ma­an­pas­sung brei­te Auf­merk­sam­keit wid­men. Die Was­ser­stra­ßen sind bereits jetzt von Natur­phä­no­me­nen wie Dür­re und Hoch­was­ser bedroht. Mit dem

Kli­ma­wan­del dürf­ten Extrem­ereig­nis­se jedoch noch zuneh­men. Die für eine ver­läss­li­che Bin­nen­schiff­fahrt erfor­der­li­che Kli­ma­an­pas­sung der Was­ser­stra­ßen ist eine drin­gen­de und kom­ple­xe Auf­ga­be. Sowohl in den Nie­der­lan­den (Kli­ma­si­che­re Netze/Hauptwasserstraßennetz und Inte­grier­tes Fluss­ma­nage­ment) als auch in Deutsch­land (Akti­ons­plan „Nied­rig­was­ser Rhein“) lau­fen Pro­gram­me und Initia­ti­ven, um einen Über­blick über die Fol­gen des Kli­ma­wan­dels zu erhal­ten und Maß­nah­men zur bes­se­ren Kli­ma­an­pas­sung der Was­ser­stra­ßen zu ent­wi­ckeln. Die Auf­ga­be der Kli­ma­an­pas­sung muss inter­na­tio­nal ange­gan­gen wer­den, denn Was­ser­stra­ßen machen nicht an natio­na­len Gren­zen halt.

 

Wei­ter­ent­wick­lung der intel­li­gen­ten Schiff­fahrt (smart shipping) 

Die nie­der­län­di­sche Dele­ga­ti­on begrüßt die jüngs­ten Maß­nah­men der ZKR im Bereich der auto­ma­ti­sier­ten Schiff­fahrt und der Fern­steue­rung. Die ZKR spricht nicht nur in ihrer 2022 ver­öf­fent­lich­ten Visi­on davon, dass die­se Ent­wick­lun­gen zur Sicher­heit, Nach­hal­tig­keit und Wett­be­werbs­fä­hig­keit der Rhein­schiff­fahrt bei­tra­gen. Sie hat auch die not­wen­di­gen Schrit­te unter­nom­men, um Abwei­chun­gen von ihren Vor­schrif­ten für Pilot­pro­jek­te zu ermög­li­chen. Die nie­der­län­di­sche Dele­ga­ti­on blickt natür­lich mit gro­ßer Zuver­sicht und Begeis­te­rung auf die jüngs­ten Ent­wick­lun­gen und hofft auf eine wei­te­re Ver­tie­fung und Kon­ti­nui­tät in die­sem The­men­kom­plex. Ent­spre­chend der nie­der­län­di­schen Zukunfts­vi­si­on für die Bin­nen­schiff­fahrt gehö­ren Digi­ta­li­sie­rung und Auto­ma­ti­sie­rung zu den Prio­ri­tä­ten des nie­der­län­di­schen Vorsitzes.

 

Koope­ra­ti­on bezüg­lich lang­fris­ti­ger Übergangsbestimmungen

Die nie­der­län­di­sche Dele­ga­ti­on möch­te dem The­ma Ablauf lang­fris­ti­ger Über­gangs­be­stim­mun­gen wäh­rend ihres Vor­sit­zes beson­de­res Augen­merk wid­men. Bei der Ver­ab­schie­dung neu­er tech­ni­scher Vor­schrif­ten für Bin­nen­schif­fe durch die ZKR

kön­nen Über­gangs­be­stim­mun­gen für die schritt­wei­se Anpas­sung der bestehen­den Flot­te vor­ge­se­hen wer­den. So gilt für bestehen­de Schif­fe eine gewis­se Frist – in der Regel eini­ge Jah­re, manch­mal sogar Jahr­zehn­te – für die Erfül­lung die­ser neu­en tech­ni­schen Vor­schrif­ten. Trotz Über­gangs­be­stim­mun­gen ist die ent­spre­chen­de Anpas­sung bei eini­gen Schif­fe bis­wei­len tech­nisch nicht durch­führ­bar oder sie wür­de unver­hält­nis­mä­ßig hohe Kos­ten ver­ur­sa­chen. Auf der Grund­la­ge von Emp­feh­lun­gen der ZKR kön­nen Abwei­chun­gen von die­sen Vor­schrif­ten für ein bestimm­tes Schiff geneh­migt wer­den. Die soge­nann­te Här­te­fall­klau­sel wird ange­wandt. Mit dem Aus­lau­fen von Über­gangs­be­stim­mun­gen bei Erneue­rung der Schiffs­zeug­nis­se in den Jah­ren 2035/2041 nimmt bei eini­gen Schiffs­ka­te­go­rien die Gefahr von Eng­päs­sen zu.

Die Här­te­fall­klau­sel kann in Ein­zel­fäl­len eine Lösung bie­ten. Des Wei­te­ren wären gemein­sa­me Lösun­gen auf inter­na­tio­na­ler Ebe­ne (ZKR/CESNI) als Opti­on denk­bar. In den Nie­der­lan­den sind Vor­be­rei­tungs­ar­bei­ten mit dem Ziel eines Vor­schlags sol­cher gemein­sa­men Lösun­gen für klei­ne Schif­fe im Gan­ge. Der nie­der­län­di­sche Vor­sitz strebt eine Fort­set­zung der Zusam­men­ar­beit und des Aus­tauschs zu die­sem The­ma an.

 

Michiel van Kruiningen 

© ZKR

Quel­le & Kontakt

ZKR Zen­tral­kom­mis­si­on für die Rheinschifffahrt

Tel. +33 (0)3 88 52 20 10

ccnr@ccr-zkr.org

www.ccr-zkr.org

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