Ver­tie­fung der Außen­ems: Bekannt­ma­chung zur Öffent­lich­keits­be­tei­li­gung ver­öf­fent­licht – Plan­un­ter­la­gen nach Ostern einsehbar

Mit der Bekanntmachung vom 18. März zur Veröffentlichung der Planunterlagen zur Vertiefung der Außenems geht das Projekt nach einer grundlegenden Überarbeitung der Unterlagen in die nächste Phase.

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Ab dem 2. April star­tet die Betei­li­gung der Öffent­lich­keit. Die Plan­un­ter­la­gen kön­nen dann bis zum 2. Mai die­ses Jah­res von Bür­ge­rin­nen und Bür­gern, von Behör­den und Umwelt­ver­ei­ni­gun­gen ein­ge­se­hen werden.

Eric Oehl­mann, Lei­ter der Gene­ral­di­rek­ti­on Was­ser­stra­ßen und Schiff­fahrt: „Mit dem Start der Öffent­lich­keits­be­tei­li­gung errei­chen wir eine ent­schei­den­de Weg­mar­ke. Vor allem Auto­frach­ter und Mas­sen­gut­schif­fe wer­den zukünf­tig von der Ver­tie­fung pro­fi­tie­ren. Denn mit rund einem Meter mehr Tief­gang kön­nen die Schif­fe den Emder Hafen fle­xi­bler errei­chen. Wei­te­rer Plus­punkt ist, tide­be­ding­te War­te­zei­ten ver­kür­zen sich. Die Ver­tie­fung der Außen­ems ist ein wich­ti­ges Signal für die Stär­kung des Wirt­schafts­stand­orts Deutschland.“

Die rund 6.000 Sei­ten umfas­sen­den Unter­la­gen ent­hal­ten neben den ver­kehrs­was­ser­bau­li­chen und wirt­schaft­li­chen Aspek­ten vor allem umfang­rei­che Unter­su­chun­gen zu mög­li­chen Umwelt­aus­wir­kun­gen des Pro­jekts.
Beson­ders zeit­auf­wän­dig und anspruchs­voll war die Erar­bei­tung der Umwelt­un­ter­la­gen. Aus­ge­wähl­te Tie­re und Pflan­zen wur­den bei­spiels­wei­se über einen Jah­res­zy­klus hin­weg erfasst. Wegen gesetz­li­cher Ände­run­gen
war es dar­über hin­aus not­wen­dig, neue Unter­la­gen u.a. zur Mee­res­stra­te­gie­rah­men­richt­li­nie zu erar­bei­ten.
Zusätz­lich hat das Land Nie­der­sach­sen einen Bei­trag zur Bedeu­tung der Aus­bau­maß­nah­me erstellt, der in die Unter­la­gen ein­ge­ar­bei­tet wurde.

Wirt­schafts­mi­nis­ter Olaf Lies: „Die Betei­li­gung der Öffent­lich­keit ist ein wich­ti­ger Schritt, um das Geneh­mi­gungs­ver­fah­ren zur Fahr­rin­nen­an­pas­sung der Außen­ems vor­an­zu­brin­gen. Für Nie­der­sach­sen gibt es an der Ems der­zeit zwei Vor­ha­ben von zen­tra­ler Bedeu­tung: Die Fahr­rin­nen­an­pas­sung der Außen­ems und die öko­lo­gi­sche Ver­bes­se­rung der Ems durch die Tide­steue­rung im Rah­men des Mas­ter­plans Ems 2050. Mir ist es wich­tig, dass wir von nie­der­säch­si­scher Sei­te unab­hän­gig von dem lau­fen­den Geneh­mi­gungs­ver­fah­ren zur Fahr­rin­nen­an­pas­sung die inten­si­ven Gesprä­che mit allen Betei­lig­ten vor Ort wei­ter fort­set­zen. Unser Ziel ist klar: Wir wol­len posi­ti­ve Effek­te für den Hafen Emden, für die Schiff­fahrt und für das Ems-Ästuar erreichen.“

Wegen der beson­de­ren Lage des Vor­ha­bens im deutsch-niederländischen Grenz­ge­biet, war ein Teil der Unter­la­gen ins Nie­der­län­di­sche zu über­set­zen. Dazu gab es eine enge Abstim­mung mit den nie­der­län­di­schen Behör­den.
Ziel der Maß­nah­me ist es, die Fahr­rin­ne der Außen­ems bis Emden an die Anfor­de­run­gen des Schiffs­ver­kehrs anzu­pas­sen, um eine bes­se­re Erreich­bar­keit des Emder Hafens durch den umwelt­freund­li­chen Ver­kehrs­trä­ger
Schiff zu gewähr­leis­ten. Im Rah­men des Pro­jekts wird die Fahr­rin­ne zwi­schen Emden und dem nie­der­län­di­schen Eems­ha­ven um etwa einem Meter ver­tieft. Auf Höhe der Ems­pier wird eine Wen­de­stel­le ein­ge­rich­tet. Die Bag­ger­ar­bei­ten wer­den vor allem auf einer Stre­cke von etwa 13 Kilo­me­tern, von Emden bis zum Gat­je­bo­gen, durchgeführt.

Die Plan­un­ter­la­gen ste­hen ab dem 2. April unter dem fol­gen­den Link auf der Web­sei­te der Gene­ral­di­rek­ti­on Was­ser­stra­ßen und Schiff­fahrt (GDWS) zur Ver­fü­gung. Zusätz­lich kön­nen die Unter­la­gen im Wasserstraßen- und Schiff­fahrts­amt Ems-Nordsee am Stand­ort Emden und im nie­der­län­di­schen Gro­nin­gen ein­ge­se­hen wer­den.
Bis zum 17. Juni die­ses Jah­res besteht die Mög­lich­keit bei der Plan­fest­stel­lungs­be­hör­de bei der GDWS Ein­wen­dun­gen und Stel­lung­nah­men abzugeben.

Olaf Lies

© MUMW Sino Photography

 

Quel­le & Kontakt

Gene­ral­di­rek­ti­on Was­ser­stra­ßen und Schiff­fahrt
Tele­fon: 0228/7090–0

E‑Mail: gdws@wsv.bund.de

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