Pünktlich zur Bereinigungssitzung haben die Verkehrsminister der Länderkonferenz Rhein, Oliver Krischer (Grüne/NRW), Winfried Hermann (Grüne/Baden-Württem-berg), Daniela Schmitt (FDP/Rheinland-Pfalz) und Tarek Al Wazir (Grüne/Hessen) zusammen mit dem Bundesverband Öffentlicher Binnenhäfen e. V. (BÖB) einen Appell an die Bundesminister Volker Wissing und Christian Lindner sowie an die Fraktionsspitzen der Regierungskoalition aus SPD, Grünen und FDP gesendet.
Ohne klimaneutrale und digitale Häfen wird die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands leiden und die Häfen werden sich nicht als Drehkreuze der Verkehrsverlagerung entwickeln. Der Entwurf der Nationalen Hafenstrategie benenne daher zu Recht die großen Transformationsthemen unserer Zeit, auf die die deutschen See- und Binnenhäfen als wichtige strategische Knotenpunkte unserer Liefer-ketten Lösungen anbieten müssen: Klimaschutz, Transformation unseres Energiesystems und Digitalisierung unserer Lieferketten, so die Verfasser.
Hierzu benötigen die Häfen eine moderne und gut ausgebaute Infrastruktur, die an die Herausforderungen der Zeit angepasst ist. Damit diese nationalen und europäischen Ziele erreicht und die Trans-formationsaufgaben bewältigt werden können, benötigen die Bundesländer die finanzielle Unterstützung des Bundes.
Die Verkehrsminister der Länderkonferenz Rhein unterstützen daher den Vorschlag des BÖB, zur Schaffung eines Bund-Länder-Förderprogramms für den im nationalen Interesse stehenden Erhalt und Ersatz der wassernahen Hafeninfrastrukturen. Die von Bund, Ländern und Häfen zu teilenden Planungs- und Investitionskosten von in den ersten beiden Jahren etwa 10 Mio. Euro pro Jahr, in den drei folgenden Jahren von etwa 77 Mio. Euro pro Jahr und den fünf Folgejahren von 93 Mio. Euro pro Jahr, liegen unter den öffentlich diskutierten Kosten für den Seehafenlastenausgleich, sind aber genauso bedeutend für den Wirtschafts- und Industriestandort Deutschland. Bezugnehmend auf diese Vorschläge hatte sich schon die Verkehrsministerkonferenz im Oktober 2023 „für eine bedarfsgerechte Kofinanzierung der See- und Binnenhäfen“ durch den Bund ausgesprochen.
Die Verfasser sehen in der aktuellen Bund-Länder-Landstromförderung eine geeignete Blaupause für ein solches Vorgehen. Die Vorgaben von Artikel 104b in Verbindung mit Artikel 74 Abs. 1 Nr. 11 (Recht der Wirtschaft) Grundgesetz ermöglichen eine Beteiligung des Bundes auf einer sehr ähnlichen argumentativen Basis wie bei der Landstromförderung, sodass eine Grundgesetzänderung für ein Bund-Länder-Förderprogramm zum Erhalt, Ersatz und Neubau der wassernahen Hafeninfrastruktur im nationalen Interesse nicht erforderlich ist.