Gesperr­te A 27 im Land­kreis Cuxhaven

Land informiert über Genehmigungen für Ausweichstrecken für Großraum- und Schwerlastverkehr

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Am ver­gan­ge­nen Mitt­woch hat die Auto­bahn GmbH des Bun­des (AdB) die A 27 zwi­schen den Anschluss­stel­len Uth­le­de und Hagen in bei­den Fahrt­rich­tun­gen voll sper­ren las­sen. Ursa­che ist ein aku­ter Scha­den an einem Durch­lass, bei dem die Gefahr des plötz­li­chen Absa­ckens der Fahr­bahn besteht.

Für den geneh­mi­gungs­pflich­ti­gen groß­räu­mi­gen Großraum- und Schwer­last­ver­kehr (GST) hat die Nie­der­säch­si­schen Lan­des­be­hör­de für Stra­ßen­bau und Ver­kehr (NLStBV) seit Ende ver­gan­ge­ner Woche drei Alter­na­tiv­rou­ten fest­ge­legt. Dafür ist ein ein­fa­cher Ände­rungs­an­trag der bestehen­den Geneh­mi­gung erfor­der­lich. Die­se wer­den unbü­ro­kra­tisch und vor­ran­gig nach Abfahrt­da­tum schnell durch die geneh­mi­gen­den Stel­len abge­ar­bei­tet. Bei der NLStBV wer­den dafür außer­dem vor­über­ge­hend vier Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­ter geson­dert eingesetzt.

Ver­kehrs­mi­nis­ter Olaf Lies: „Damit soll der Waren­trans­port von und zu den See­hä­fen Bre­mer­ha­ven und Cux­ha­ven sicher­ge­stellt wer­den. Wir müs­sen unbe­dingt ver­mei­den, dass es ange­sichts enger Zeit­plä­ne in den Lie­fer­ket­ten zu grö­ße­ren Stö­run­gen in der Logis­tik, etwa bei Rotor­blät­tern und Kom­po­nen­ten für Wind­kraft­an­la­gen, kommt. Mein Dank gilt den zustän­di­gen Land­krei­sen. Gemein­sam konn­ten wir ange­sichts der schwie­ri­gen Lage eine gute, unbü­ro­kra­ti­sche Lösung finden.“

Noch sei das Antrags­auf­kom­men auf Stre­cken­än­de­run­gen zwar über­schau­bar, sag­te der Minis­ter wei­ter, man wol­le aber vor­be­rei­tet sein. Ände­rungs­an­trä­ge sol­len nun durch schnel­le Bear­bei­tung bezie­hungs­wei­se auch pau­scha­le Zustim­mung zügig erteilt werden.

Für den regu­lä­ren Pkw- und Lkw-Verkehr ist außer­dem wei­ter­hin eine ört­li­che Umlei­tung von Uth­le­de nach Hagen und umge­kehrt über das unter­ge­ord­ne­te Stra­ßen­netz ausgeschildert.

Hin­ter­grund:

Für Fahr­ten mit Fahr­zeu­gen, die die vor­ge­schrie­be­nen Maße (Län­ge, Brei­te, Höhe) und Gewich­te nicht ein­hal­ten, schreibt die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) bun­des­ein­heit­lich eine vor­he­ri­ge Erlaub­nis bzw. Geneh­mi­gung vor. Hin­ter­grund die­ser Rege­lung ist, dass die Stra­ßen grund­sätz­lich nur für die nor­ma­len Fahr­zeug­ma­ße aus­ge­legt sind. Wenn ein Fahr­zeug die Maße und Gewich­te über­schrei­tet, muss in jedem Ein­zel­fall geprüft wer­den, ob das Fahr­zeug auf dem vor­ge­se­he­nen Weg fah­ren kann oder über ande­re Stra­ßen umge­lei­tet wer­den muss.

Für die Fäl­le, in denen das Trans­port­un­ter­neh­men bereits einen Bescheid über das web­ba­sier­te Antrags­ver­fah­rens VErfah­rensMAnage­ment für Großraum- und Schwer­trans­por­te (VEMAGS) hat, muss wegen der Ände­rung des Fahrt­we­ges durch die Sper­rung der A27 ein Ände­rungs­an­trag erfolgen.

Um also die drei Alter­na­tiv­rou­ten über Bundes- oder Lan­des­stra­ßen nut­zen zu kön­nen, muss das jewei­li­ge Unter­neh­men bei der zustän­di­gen Ver­kehrs­be­hör­de einen Antrag auf Stre­cken­än­de­rung stel­len. Dabei sind die­je­ni­gen Ver­kehrs­be­hör­den zustän­dig, in deren Bezirk die Fahrt beginnt oder das den Trans­port durch­füh­ren­de Unter­neh­men sei­nen Sitz oder eine Nie­der­las­sung hat. Dort wird auch der Ände­rungs­be­scheid erteilt.

Die jetzt durch die Alter­na­tiv­rou­ten neu hin­zu­ge­kom­me­nen betei­lig­ten Ver­kehrs­be­hör­den (hier Land­kreis Cux­ha­ven, Land­kreis Oster­holz und Land­kreis Weser­marsch) sind durch die NLStBV über die Eil­be­dürf­tig­keit im Anhör­ver­fah­ren infor­miert bezie­hungs­wei­se. haben eine Pau­schal­zu­stim­mung erteilt.

Die NLStBV ist bei der Stre­cken­än­de­rung eben­falls als Stra­ßen­bau­last­trä­ger für jeden Antrag anzu­hö­ren, da die Befahr­bar­keit der Bau­wer­ke sta­tisch im Ein­zel­fall beur­teilt wer­den muss. Für drin­gen­de Anträ­ge gibt es dafür ein geson­der­tes Ver­fah­ren. Die­se Anträ­ge wer­den prio­ri­tär bear­bei­tet. Bei der NLStBV sind aktu­ell kei­ne als eilig gekenn­zeich­ne­ten Vor­gän­ge offen. Es ist jetzt aller­dings von erhöh­ten Fall­zah­len aus­zu­ge­hen, die­se kön­nen zügig abge­ar­bei­tet werden.

Olaf Lies

©MUMW| Sino Photography

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