Am vergangenen Mittwoch hat die Autobahn GmbH des Bundes (AdB) die A 27 zwischen den Anschlussstellen Uthlede und Hagen in beiden Fahrtrichtungen voll sperren lassen. Ursache ist ein akuter Schaden an einem Durchlass, bei dem die Gefahr des plötzlichen Absackens der Fahrbahn besteht.
Für den genehmigungspflichtigen großräumigen Großraum- und Schwerlastverkehr (GST) hat die Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) seit Ende vergangener Woche drei Alternativrouten festgelegt. Dafür ist ein einfacher Änderungsantrag der bestehenden Genehmigung erforderlich. Diese werden unbürokratisch und vorrangig nach Abfahrtdatum schnell durch die genehmigenden Stellen abgearbeitet. Bei der NLStBV werden dafür außerdem vorübergehend vier Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gesondert eingesetzt.
Verkehrsminister Olaf Lies: „Damit soll der Warentransport von und zu den Seehäfen Bremerhaven und Cuxhaven sichergestellt werden. Wir müssen unbedingt vermeiden, dass es angesichts enger Zeitpläne in den Lieferketten zu größeren Störungen in der Logistik, etwa bei Rotorblättern und Komponenten für Windkraftanlagen, kommt. Mein Dank gilt den zuständigen Landkreisen. Gemeinsam konnten wir angesichts der schwierigen Lage eine gute, unbürokratische Lösung finden.“
Noch sei das Antragsaufkommen auf Streckenänderungen zwar überschaubar, sagte der Minister weiter, man wolle aber vorbereitet sein. Änderungsanträge sollen nun durch schnelle Bearbeitung beziehungsweise auch pauschale Zustimmung zügig erteilt werden.
Für den regulären Pkw- und Lkw-Verkehr ist außerdem weiterhin eine örtliche Umleitung von Uthlede nach Hagen und umgekehrt über das untergeordnete Straßennetz ausgeschildert.
Hintergrund:
Für Fahrten mit Fahrzeugen, die die vorgeschriebenen Maße (Länge, Breite, Höhe) und Gewichte nicht einhalten, schreibt die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) bundeseinheitlich eine vorherige Erlaubnis bzw. Genehmigung vor. Hintergrund dieser Regelung ist, dass die Straßen grundsätzlich nur für die normalen Fahrzeugmaße ausgelegt sind. Wenn ein Fahrzeug die Maße und Gewichte überschreitet, muss in jedem Einzelfall geprüft werden, ob das Fahrzeug auf dem vorgesehenen Weg fahren kann oder über andere Straßen umgeleitet werden muss.
Für die Fälle, in denen das Transportunternehmen bereits einen Bescheid über das webbasierte Antragsverfahrens VErfahrensMAnagement für Großraum- und Schwertransporte (VEMAGS) hat, muss wegen der Änderung des Fahrtweges durch die Sperrung der A27 ein Änderungsantrag erfolgen.
Um also die drei Alternativrouten über Bundes- oder Landesstraßen nutzen zu können, muss das jeweilige Unternehmen bei der zuständigen Verkehrsbehörde einen Antrag auf Streckenänderung stellen. Dabei sind diejenigen Verkehrsbehörden zuständig, in deren Bezirk die Fahrt beginnt oder das den Transport durchführende Unternehmen seinen Sitz oder eine Niederlassung hat. Dort wird auch der Änderungsbescheid erteilt.
Die jetzt durch die Alternativrouten neu hinzugekommenen beteiligten Verkehrsbehörden (hier Landkreis Cuxhaven, Landkreis Osterholz und Landkreis Wesermarsch) sind durch die NLStBV über die Eilbedürftigkeit im Anhörverfahren informiert beziehungsweise. haben eine Pauschalzustimmung erteilt.
Die NLStBV ist bei der Streckenänderung ebenfalls als Straßenbaulastträger für jeden Antrag anzuhören, da die Befahrbarkeit der Bauwerke statisch im Einzelfall beurteilt werden muss. Für dringende Anträge gibt es dafür ein gesondertes Verfahren. Diese Anträge werden prioritär bearbeitet. Bei der NLStBV sind aktuell keine als eilig gekennzeichneten Vorgänge offen. Es ist jetzt allerdings von erhöhten Fallzahlen auszugehen, diese können zügig abgearbeitet werden.