BDB ent­täuscht über Ent­wurf des Bun­des­haus­hal­tes 2024

Geplanter Etat für Flüsse und Kanäle erneut viel zu gering.

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Die Mit­tel für den Aus­bau der Flüs­se und Kanä­le in Deutsch­land wer­den im nächs­ten Jahr erneut nicht aus­rei­chen, um sämt­li­che drin­gend erfor­der­li­che Maß­nah­men im Was­ser­stra­ßen­netz in Angriff zu neh­men. Das geht aus dem Ent­wurf des Bun­des­haus­hal­tes 2024 her­vor, den die Regie­rung in die­ser Woche beschlie­ßen wird. Der viel zu gerin­ge 2023er-Ansatz von 595 Mio. Euro für „Ersatz‑, Ausbau- und Neu­bau­maß­nah­men an Bun­des­was­ser­stra­ßen“ wird ledig­lich um rund 130 Mio. Euro auf 724 Mio. Euro ange­ho­ben. Für Erhal­tungs­maß­nah­men sind 450 Mio. Euro vorgesehen.

Den Bun­des­ver­band der Deut­schen Bin­nen­schiff­fahrt e.V. (BDB) stellt das nicht zufrie­den: Die Bun­des­re­gie­rung hat im Mai 2023 auf eine Anfra­ge im Bun­des­tag mit­ge­teilt, dass sie für die Was­ser­stra­ßen rund 1,7 Mrd. Euro benö­tigt, und dass der gerin­ge Mit­tel­an­satz im lau­fen­den Jahr bereits „die Ver­schie­bung und Stre­ckung von Inves­ti­ti­ons­maß­nah­men“ erfor­dert. Es besteht laut Aus­kunft der Bun­des­re­gie­rung „kurz- bis mit­tel­fris­ti­ger Hand­lungs­be­darf an 70 Wehr­an­la­gen, 130 Schleu­sen­an­la­gen und 160 Brü­cken“ (BT-Drucksache 20/6752).

„Obwohl der Zustand der Was­ser­stra­ßen und die Inves­ti­ti­ons­not­wen­dig­kei­ten der Regie­rung bes­tens bekannt sind, wer­den die erfor­der­li­chen Mit­tel erneut nicht zur Ver­fü­gung gestellt. Die weni­gen Aus­bau­pro­jek­te, die im Was­ser­stra­ßen­be­reich vor­ge­se­hen sind, wer­den sich damit deut­lich ver­zö­gern. Das ist unbe­frie­di­gend und wird ein­mal mehr dazu füh­ren, dass die Güter­schiff­fahrt ihr Leis­tungs­po­ten­zi­al nicht ent­fal­ten kann. Das visi­ons­lo­se Kaputt­spa­ren der Was­ser­stra­ße wird die unter der Ampel-Regierung ein­ge­lei­te­te Deindus­tria­li­sie­rung und Ver­kehrs­ver­la­ge­rung hin zur Stra­ße wei­ter befeu­ern. So wird das nichts mit der schnel­len Besei­ti­gung von Eng­päs­sen und der erhoff­ten Ver­kehrs­ver­la­ge­rung und dem Kli­ma­schutz im Güter­trans­port“, kom­men­tiert BDB-Präsident Mar­tin Staats (MSG, Würz­burg) den Haushaltsentwurf.

Bei den Maß­nah­men zur För­de­rung des Schiff­fahrts­ge­wer­bes schreibt die Bun­des­re­gie­rung in dem Ent­wurf die gege­be­nen Etat­an­sät­ze nahe­zu unver­än­dert fort, etwa im Bereich der Flot­ten­mo­der­ni­sie­rung oder der Aus- und Wei­ter­bil­dung. Die Mit­tel für Zuschüs­se an pri­va­te Unter­neh­men für Inves­ti­tio­nen in den Kom­bi­nier­ten Ver­kehr wer­den um 15 Mio. Euro auf 77 Mio. Euro ange­ho­ben. Maß­nah­men für die Ver­la­ge­rung von Großraum- und Schwer­gut­trans­por­ten (GST) von der Stra­ße auf die Was­ser­stra­ße sol­len mit einem Gesamt­etat von 2 Mio. Euro bezu­schusst werden.

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Inter­net: www.Binnenschiff.de

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