EU-Kommission geneh­migt Ein­zel­wa­gen­för­de­rung des Bundes

Wissing: „Milliardenhilfe für Schienengüterverkehr kommt“

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Die Euro­päi­sche Kom­mis­si­on hat am 21. Mai ein auf fünf Jah­re ange­leg­tes För­der­pa­ket in Höhe von 1,7 Mil­li­ar­den Euro für den Schie­nen­gü­ter­ver­kehr freigegeben.

Bun­des­mi­nis­ter Vol­ker Wissing:

Mit rund 1.400 ange­fah­re­nen Güter­ver­kehrs­stel­len ist der Ein­zel­wa­gen­ver­kehr das Rück­grat das Schie­nen­gü­ter­ver­kehrs. Er ermög­licht den Zugang zum euro­päi­schen Schie­nen­netz in der Flä­che und hat zen­tra­le Grund- und Netz­werk­funk­tio­nen. Zugleich kann der Ein­zel­wa­gen­ver­kehr auf­grund der kosten- und per­so­nal­auf­wän­di­gen Zug­bil­dung und Wagen­zu­stel­lung bis­lang kaum wirt­schaft­lich betrie­ben wer­den. Hier schaf­fen wir jetzt Abhil­fe. Mit unse­rer mil­li­ar­den­schwe­ren För­de­rung des Ein­zel­wa­gen­ver­kehrs set­zen wir ein kla­res Signal für die Stär­kung des kli­ma­freund­li­chen Trans­ports über die Schie­ne und ent­las­ten so auch unse­re Stra­ßen von Güterverkehr.

Die neue För­de­rung soll die Eisen­bahn­ver­kehrs­un­ter­neh­men (EVU) im Ein­zel­wa­gen­ver­kehr (EWV) bei den hohen Betriebs­kos­ten ent­las­ten, die aus den auf­wän­di­gen Bündelungs- und Zustel­lungs­pro­zes­sen ent­lang der Trans­port­ket­ten resul­tie­ren. Die neue För­de­rung ergänzt dabei die Anla­gen­preis­för­de­rung, mit der die Unter­neh­men seit 2020 bei Infra­struk­tur­nut­zungs­kos­ten im EWV ent­las­tet wer­den. In das neue Kon­zept sind ins­be­son­de­re Erkennt­nis­se aus bestehen­den För­der­pro­gram­men in Frank­reich und Öster­reich ein­ge­flos­sen. Bei der Ent­wick­lung der För­der­kon­zep­tes wur­den der Sek­tor, das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) sowie die Bun­des­netz­agen­tur (BNetzA) eng ein­ge­bun­den. Grund­la­ge für die Erstel­lung des För­der­kon­zepts war auch die „Son­der­er­he­bung Ein­zel­wa­gen­ver­kehr – Markt­struk­tu­ren und Wirt­schaft­lich­keit“ der BNetzA aus dem Jahr 2022.

Alle Fak­ten zur För­de­rung fin­den Sie hier noch ein­mal im FAQ zusammengefasst:

Wann kommt die neue Betriebs­kos­ten­för­de­rung im Einzelwagenverkehr?

Die erfor­der­li­che Geneh­mi­gung der Euro­päi­schen Kom­mis­si­on liegt seit 21. Mai 2024 vor. Die neue För­der­richt­li­nie wird nach ihrer Ver­öf­fent­li­chung im Bun­des­an­zei­ger vsl. am 01.06.2024 in Kraft tre­ten. Aktu­ell fina­li­siert das EBA als Bewil­li­gungs­be­hör­de die Aus­füh­rungs­be­stim­mun­gen und Antrags­un­ter­la­gen. In Infor­ma­ti­ons­ver­an­stal­tun­gen des BMDV und EBA wird der Sek­tor über das Antrags­ver­fah­ren informiert.

Wer kann die För­de­rung beantragen?

Antrags­be­rech­tigt sind alle in- und aus­län­di­schen EVU, die auf bun­des­ei­ge­nen und nicht-bundeseigenen Schie­nen­we­gen in Deutsch­land Leis­tun­gen im EWV erbrin­gen. Das För­der­kon­zept ist dis­kri­mi­nie­rungs­frei gestaltet.

Was wird gefördert?

Die neue För­de­rung umfasst zwei För­der­li­ni­en: eine vor­ran­gi­ge Pau­schal­för­de­rung der sog. Bedie­nung auf der ers­ten und letz­ten Mei­le (För­der­li­nie 1) und eine stre­cken­ab­hän­gi­ge För­de­rung im Haupt­lauf als Anschluss­för­de­rung (För­der­li­nie 2):

Ziel der För­de­rung des Nah­be­reichs über För­der­li­nie 1 ist die Sicherung der Bedie­nung von Gleis­an­schlüs­sen und Lade­stel­len in der Flä­che, um den über­durch­schnitt­lich hohen Betriebs­kos­ten im Vor- und Nach­lauf Rech­nung zu tra­gen. Die För­de­rung ist dabei degres­siv gestaf­felt in Abhän­gig­keit der jähr­lich an dem jewei­li­gen Anschluss trans­por­tier­ten Wagen im EWV. Je weni­ger Wagen den Anschluss anfah­ren, des­to höher der För­der­satz pro Bedien­fahrt. Ab 2.000 Wagen pro Jahr kann von einer wirt­schaft­li­chen Leis­tungs­er­brin­gung aus­ge­gan­gen wer­den, so dass kei­ne För­de­rung erfolgt.

Auf Grund der hohen Betriebs­kos­ten auch im wei­te­ren Ver­lauf der Trans­port­ket­te im EWV bspw. durch häu­fi­ge Wagen­um­stel­lun­gen wird in För­der­li­nie 2 eine För­de­rung für sog. Anschluss­fahr­ten gewährt. Dies umfasst die För­de­rung sowohl von Bün­de­lungs­ver­keh­ren als auch Direkt­ver­keh­ren von Wagen­grup­pen in der Flä­che. Geför­dert wird über einen jähr­lich neu zu berech­nen­den För­der­satz je Trassenkilometer.

Die bei­den För­der­li­ni­en sol­len der Viel­schich­tig­keit des EWV mit sei­nen unter­schied­li­chen Pro­duk­ti­ons­sys­te­men (samt ggf. mehr­ma­li­ger Zug­bil­dung und ‑auf­lö­sung) Rech­nung tragen.

Wie lan­ge gilt die neue Förderrichtlinie?

Die Lauf­zeit der neu­en För­der­richt­li­nie wird fünf Jah­re ab dem Inkraft­tre­ten betra­gen (bei einem Inkraft­tre­ten am 01.06.2024 läuft die För­der­richt­li­nie bis 31.05.2029).

Wie vie­le Mit­tel ste­hen für die neue För­de­rung zur Verfügung?

Im Bun­des­haus­halt 2024 ste­hen für die neue Betriebs­kos­ten­för­de­rung knapp 300 Mio. Euro bereit; in der Finanz­pla­nung sind 300 Mio. Euro für 2025 und jeweils 320 Mio. Euro für 2026 und 2027 vorgesehen.

Ste­hen die für 2024 ein­ge­plan­ten Haus­halts­mit­tel in die­sem Jahr noch voll­stän­dig zur Verfügung?

Die für 2024 ein­ge­plan­ten 300 Mio. Euro ste­hen für EWV-Leistungen in der lau­fen­den Netz­fahr­plan­pe­ri­ode ab vsl. 1. Juli in vol­lem Umfang zur Verfügung.

Wie läuft das Antrags­ver­fah­ren ab?

Die Anträ­ge kön­nen jähr­lich für die nächs­te Netz­fahr­plan­pe­ri­ode beim EBA gestellt wer­den. Die EVU geben in der ver­bind­li­chen Sys­tem­be­schrei­bung die ihrer­seits geplan­ten Leis­tun­gen im EWV an. Auf die­ser Basis wird die Höhe der jewei­li­gen Zuwen­dun­gen ermit­telt. Zum För­der­be­ginn 2024 endet die Antrags­frist vsl. am 30.06.2024 für die der­zeit lau­fen­de Netzfahrplanperiode.

Gibt es eine rück­wir­ken­de Förderung?

Nein, eine rück­wir­ken­de För­de­rung ist nicht zuläs­sig. Im ers­ten För­der­jahr sind Leis­tun­gen im EWV ab Ende der Antrags­frist, vsl. ab dem 01.07.2024 för­der­fä­hig. Ab den kom­men­den Netz­fahr­plan­pe­ri­oden wer­den Leis­tun­gen im EWV ab Beginn der jewei­li­gen Netz­fahr­plan­pe­ri­ode för­der­fä­hig sein.

Vol­ker Wis­sing, Bun­des­mi­nis­ter für Digi­ta­les und Verkehr

© Jes­co Denzel

Quel­le & Kontakt

Bun­des­mi­nis­te­ri­um für Digi­ta­les und Ver­kehr
Tele­fon: +49 30 18 300–0

E‑Mail: poststelle@bmdv.bund.de

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