Die Mittel für den Ausbau der Flüsse und Kanäle in Deutschland werden im nächsten Jahr erneut nicht ausreichen, um sämtliche dringend erforderliche Maßnahmen im Wasserstraßennetz in Angriff zu nehmen. Das geht aus dem Entwurf des Bundeshaushaltes 2024 hervor, den die Regierung in dieser Woche beschließen wird. Der viel zu geringe 2023er-Ansatz von 595 Mio. Euro für „Ersatz‑, Ausbau- und Neubaumaßnahmen an Bundeswasserstraßen“ wird lediglich um rund 130 Mio. Euro auf 724 Mio. Euro angehoben. Für Erhaltungsmaßnahmen sind 450 Mio. Euro vorgesehen.
Den Bundesverband der Deutschen Binnenschifffahrt e.V. (BDB) stellt das nicht zufrieden: Die Bundesregierung hat im Mai 2023 auf eine Anfrage im Bundestag mitgeteilt, dass sie für die Wasserstraßen rund 1,7 Mrd. Euro benötigt, und dass der geringe Mittelansatz im laufenden Jahr bereits „die Verschiebung und Streckung von Investitionsmaßnahmen“ erfordert. Es besteht laut Auskunft der Bundesregierung „kurz- bis mittelfristiger Handlungsbedarf an 70 Wehranlagen, 130 Schleusenanlagen und 160 Brücken“ (BT-Drucksache 20/6752).
„Obwohl der Zustand der Wasserstraßen und die Investitionsnotwendigkeiten der Regierung bestens bekannt sind, werden die erforderlichen Mittel erneut nicht zur Verfügung gestellt. Die wenigen Ausbauprojekte, die im Wasserstraßenbereich vorgesehen sind, werden sich damit deutlich verzögern. Das ist unbefriedigend und wird einmal mehr dazu führen, dass die Güterschifffahrt ihr Leistungspotenzial nicht entfalten kann. Das visionslose Kaputtsparen der Wasserstraße wird die unter der Ampel-Regierung eingeleitete Deindustrialisierung und Verkehrsverlagerung hin zur Straße weiter befeuern. So wird das nichts mit der schnellen Beseitigung von Engpässen und der erhofften Verkehrsverlagerung und dem Klimaschutz im Gütertransport“, kommentiert BDB-Präsident Martin Staats (MSG, Würzburg) den Haushaltsentwurf.
Bei den Maßnahmen zur Förderung des Schifffahrtsgewerbes schreibt die Bundesregierung in dem Entwurf die gegebenen Etatansätze nahezu unverändert fort, etwa im Bereich der Flottenmodernisierung oder der Aus- und Weiterbildung. Die Mittel für Zuschüsse an private Unternehmen für Investitionen in den Kombinierten Verkehr werden um 15 Mio. Euro auf 77 Mio. Euro angehoben. Maßnahmen für die Verlagerung von Großraum- und Schwerguttransporten (GST) von der Straße auf die Wasserstraße sollen mit einem Gesamtetat von 2 Mio. Euro bezuschusst werden.