EU-Kommission legt Vor­schlag für nach­hal­ti­ge­ren Güter­ver­kehr vor

Der Güterverkehr in der EU soll nachhaltiger werden.

spc Newsletter

Verpasse keine Branchennews: Hier gehts zur Newsletter-Anmeldung:

Dazu will die EU-Kommission die Wett­be­werbs­fä­hig­keit des inter­mo­da­len Güter­ver­kehrs im Ver­gleich zum rei­nen Stra­ßen­gü­ter­ver­kehr ver­bes­sern und hat einen Vor­schlag vor­ge­legt, der die gel­ten­de Richt­li­nie über den kom­bi­nier­ten Ver­kehr aktua­li­siert und die Maß­nah­men zur Öko­lo­gi­sie­rung des Güter­ver­kehrs vom Juli 2023 ergänzt. „Im Jahr 2022 wur­den 13,6 Mil­li­ar­den Ton­nen Güter auf den Stra­ßen der EU trans­por­tiert. Die­ser Güter­ver­kehr ist für die Wirt­schaft der EU von ent­schei­den­der Bedeu­tung, und da die Nach­fra­ge steigt, müs­sen wir die Kos­ten und Emis­sio­nen unter Kon­trol­le hal­ten“, sag­te EU-Verkehrskommissarin Adi­na Vălean. „Dank unse­res Vor­schlags wer­den LKW ihre Rol­le im Güter­ver­kehr behal­ten, aber ihre Kom­bi­na­ti­on mit ande­ren, nach­hal­ti­ge­ren Ver­kehrs­trä­gern wie Last­käh­nen, Kurz­stre­cken­see­ver­kehr oder Zügen wird die exter­nen Kos­ten des Ver­kehrs sen­ken und die Nut­zung unse­res Ver­kehrs­net­zes im Inter­es­se der Bür­ger und unse­rer Wirt­schaft optimieren“.

Inter­mo­da­le Beförderungen

Bei inter­mo­da­len Beför­de­run­gen wird eine Lade­ein­heit, bei­spiels­wei­se ein Con­tai­ner, über eine Kom­bi­na­ti­on aus Last­kraft­wa­gen, Bahn, Last­kahn, Schiff oder Flug­zeug beför­dert. Der kom­bi­nier­te Ver­kehr ist eine Art inter­mo­da­ler Ver­kehr, der die Fle­xi­bi­li­tät des Stra­ßen­ver­kehrs kom­bi­niert. Die­ser wür­de wei­ter­hin für die erste/letzte Teil­stre­cke einer Fahrt genutzt, um sicher­zu­stel­len, dass jeder Ort in der EU erreicht wer­den kann, mit der Umwelt­ver­träg­lich­keit der Schie­ne, der Bin­nen­schiff­fahrt oder des Kurz­stre­cken­see­ver­kehrs auf der Hauptstrecke.

Die heu­ti­ge Über­ar­bei­tung wird den inter­mo­da­len Ver­kehr effi­zi­en­ter und wett­be­werbs­fä­hi­ger machen. Die För­de­rung kon­zen­triert sich auf Ope­ra­tio­nen, die die nega­ti­ven exter­nen Effek­te im Ver­gleich zu rei­nen Stra­ßen­ver­keh­ren zwi­schen den­sel­ben Ausgangs- und End­punk­ten um min­des­tens 40 Pro­zent reduzieren.

Digi­ta­le Platt­for­men, die im Rah­men der Ver­ord­nung über elek­tro­ni­sche Infor­ma­tio­nen für den Güter­ver­kehr (eFTI) ein­ge­rich­tet wer­den, stel­len ein Berech­nungs­in­stru­ment bereit, mit dem die Ver­kehrs­un­ter­neh­men nach­wei­sen kön­nen, ob ihr Betrieb für eine För­de­rung in Fra­ge kommt. Sie wer­den die erfor­der­li­chen Infor­ma­tio­nen in zugäng­li­cher Form über­mit­teln; akkre­di­tier­te digi­ta­le Sys­te­me wer­den den Rest erledigen.

Aus­nah­me von Fahrverboten

Neben den bestehen­den Regu­lie­rungs­maß­nah­men sieht der Vor­schlag eine Aus­nah­me von zeit­wei­li­gen Fahr­ver­bo­ten vor, z. B. von Wochen­end­fahr­ver­bo­ten für den kom­bi­nier­ten Ver­kehr. Ziel ist es, die Aus­las­tung der Ter­mi­nals und ande­rer Infra­struk­tu­ren zu ver­bes­sern, indem Lkw, die kur­ze Zubrin­ger­stre­cken fah­ren, die Ter­mi­nals je nach Bedarf errei­chen kön­nen, wobei die Abfahrts­zei­ten von Zügen, Bin­nen­schif­fen oder Schif­fen zugrun­de gelegt werden.

Kos­ten­sen­kung und neu­es Informationsportal

Der Vor­schlag setzt den Mit­glied­staa­ten das Wett­be­werbs­ziel, die durch­schnitt­li­chen Haus-zu-Haus Kos­ten des kom­bi­nier­ten Ver­kehrs inner­halb von sie­ben Jah­ren um min­des­tens 10 Pro­zent zu sen­ken, und ver­pflich­tet sie, die zur Errei­chung die­ses Ziels erfor­der­li­chen Maß­nah­men zu ergrei­fen. Ein neu­es EU-Portal für Infor­ma­tio­nen über den inter­mo­da­len Ver­kehr wird Links zu den natio­na­len poli­ti­schen Rah­men­wer­ken aller Mit­glied­staa­ten sowie prak­ti­sche Infor­ma­tio­nen über bestehen­de Maß­nah­men bie­ten und so die Trans­pa­renz der natio­na­len Maß­nah­men erhöhen.

Die Ter­mi­nal­be­trei­ber wer­den außer­dem ver­pflich­tet, auf ihren Web­sites Min­dest­in­for­ma­tio­nen über die Dienst­leis­tun­gen und Ein­rich­tun­gen ihrer EU-Umschlagterminals bereitzustellen.

Nächs­te Schritte

Der Vor­schlag wird nun vom Euro­päi­schen Par­la­ment und vom Rat im Rah­men des ordent­li­chen Gesetz­ge­bungs­ver­fah­rens geprüft.

Hin­ter­grund 

Die Richt­li­nie über den kom­bi­nier­ten Ver­kehr wur­de zuletzt im Jahr 1992 geän­dert. Die Kom­mis­si­on leg­te zwei frü­he­re Vor­schlä­ge zur Aktua­li­sie­rung der Richt­li­nie vor, 1998 und 2017; in bei­den Fäl­len wur­de der Ände­rungs­vor­schlag von der Kom­mis­si­on zurück­ge­zo­gen, da kei­ne zufrie­den­stel­len­de Eini­gung zwi­schen den Mit­ge­setz­ge­bern erzielt wer­den konnte.

Eini­ge Tei­le der Richt­li­nie sind jedoch ver­al­tet, die Defi­ni­ti­on und die För­der­kri­te­ri­en berei­ten der Bran­che prak­ti­sche Pro­ble­me, und die Unter­stüt­zung ist nicht so wirk­sam, wie sie sein könn­te. Mit dem Euro­päi­schen Green Deal schlug die Kom­mis­si­on erneut eine Ände­rung der Richt­li­nie vor, um einen ehr­gei­zi­ge­ren Rah­men für die För­de­rung der Ver­kehrs­ver­la­ge­rung zu schaf­fen, der wirk­lich etwas bewir­ken kann.

Wei­te­re Informationen:

Die voll­stän­di­ge Pressemitteilung

Fra­gen und Antworten

Der Vor­schlag

 

Sym­bol­bild

© NoName_13 auf Pixabay

Quel­le & Kontakt

Ver­tre­tung der Euro­päi­schen Kom­mis­si­on in Deutschland 

Niko­la John. 

Tel.: +49 (30) 2280–2410

weitere Branchennews