EU-Initiative für nach­hal­ti­ge Schiffahrt

Nutzung kohlenstoffarmer Treibstoffe gestärkt

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Gemein­sa­me Pres­se­mit­tei­lung der Han­dels­kam­mer Bre­men – IHK für Bre­men und Bre­mer­ha­ven und der IHK Nord e.V.:
Die vor drei Jah­ren ange­kün­dig­te Initia­ti­ve zur För­de­rung von koh­len­stoff­ar­men Treib­stof­fen in der Schiff­fahrt (Fue­lEU Mari­ti­me) wur­de heu­te mit der Zustim­mung der EU-Parlamentarier in Straß­burg abschlie­ßend bestätigt.
„Gemein­sam mit der beschlos­se­nen Ein­be­zie­hung des See­ver­kehrs in den EU-Emissionshandel bil­det die Fue­lEU Mari­ti­me den Rechts­rah­men, um die Emis­sio­nen im See­ver­kehr zu redu­zie­ren. Die IHK Nord hat sich für die nord­deut­sche mari­ti­me Wirt­schaft in den EU-Konsultationsprozess ein­ge­bracht.  Denn die lan­gen Inves­ti­ti­ons­zy­klen im Schiff­fahrts­sek­tor erfor­dern eine Regu­lie­rung, die Pla­nungs­si­cher­heit und Zukunfts­ori­en­tie­rung in der Ener­gie­trans­for­ma­ti­on garan­tiert“ so Klaus-Jürgen Strupp, Vor­sit­zen­der der IHK Nord und Prä­si­dent der IHK zu Rostock.
Nach der heu­ti­gen Abstim­mung muss die Treib­haus­gas­in­ten­si­tät der an Bord von See­schif­fen ver­brauch­ten Ener­gie zukünf­tig deut­lich ver­rin­gert wer­den. Kon­kret geht es im Ver­gleich zum Jahr 2020 um eine Ver­rin­ge­rung von ‑2 Pro­zent bis zum Jahr 2025 und um eine Ver­rin­ge­rung bis zu ‑80 Pro­zent im Jahr 2050.
„Für die mari­ti­me Wirt­schaft ist eine tech­no­lo­gie­of­fe­ne For­mu­lie­rung der Fue­lEU Mari­ti­me beson­ders wich­tig, so kann bei­spiels­wei­se LNG wei­ter­hin genutzt wer­den – wir freu­en uns, dass wir dies errei­chen konn­ten“ erklärt der Vorsitzende.
Neben der Nutz­bar­keit von LNG hat sich die IHK Nord für eine För­de­rung der kon­kre­ten Anwen­dung von Was­ser­stoff in der Schiff­fahrt ein­ge­setzt. Die Wirt­schaft im Nor­den begrüßt, dass die Fue­lEU Mari­ti­me Ver­ord­nung eine Unter­quo­te von zwei Pro­zent für Kraft- und Brenn­stof­fe nicht-biogenen Ursprungs (RFNBO) ab dem Jahr 2034 vor­sieht, soll­te die Nut­zung von RFNBO im Jahr 2031 nicht min­des­tens bei einem Pro­zent lie­gen.
 
Auch für Land­strom legt die Fue­lEU Mari­ti­me eine Nut­zungs­ver­pflich­tung fest. Ab dem Jahr 2030 müs­sen Container- und Pas­sa­gier­schif­fe, die mehr als zwei Stun­den in einem Hafen inner­halb des euro­päi­schen Ver­kehrs­net­zes TEN‑V am Kai lie­gen, ihren gesam­ten Strom­be­darf durch Land­strom decken. Ab 2035 besteht für alle wei­te­ren Häfen, an denen Land­strom ange­bo­ten wird, eine Nutzungspflicht.
„Die Hafen­strom­ver­sor­gung ist nicht an jedem Lie­ge­platz und für jedes Schiff das effi­zi­en­tes­te Mit­tel zur Emis­si­ons­ab­sen­kung. Die IHK Nord hat daher eine euro­pa­wei­te Ver­pflich­tung zur Nut­zung von Land­strom abge­lehnt und Fle­xi­bi­li­täts­vor­schrif­ten gefor­dert. Die­se wird es nicht geben, daher ist es umso wich­ti­ger, das Land­strom­an­ge­bot in die natio­na­le Hafenstra­te­gie ein­zu­ar­bei­ten. Zudem müss­ten auch die Hafen­las­ten­zah­lun­gen durch den Bund sub­stan­zi­ell erhöht wer­den, um der natio­na­len Bedeu­tung der deut­schen See­hä­fen für die Wirt­schaft gerecht zu wer­den. Die Prio­ri­tät in der Erar­bei­tung der Stra­te­gie muss auf der Wett­be­werbs­fä­hig­keit der deut­schen See­hä­fen lie­gen“, so Strupp abschließend.
Die IHK Nord ist der Zusam­men­schluss drei­zehn nord­deut­scher Industrie- und Han­dels­kam­mern aus Nie­der­sach­sen, Bre­men, Ham­burg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein. Sie ver­tre­ten knapp 890.000 Unter­neh­men in Nord­deutsch­land. www.ihk-nord.de.

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Han­dels­kam­mer Bre­men – IHK für Bre­men und Bremerhaven

Chris­tia­ne Weiß

Tel. 0421 3637–248

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