Gemeinsame Pressemitteilung der Handelskammer Bremen – IHK für Bremen und Bremerhaven und der IHK Nord e.V.:
Die vor drei Jahren angekündigte Initiative zur Förderung von kohlenstoffarmen Treibstoffen in der Schifffahrt (FuelEU Maritime) wurde heute mit der Zustimmung der EU-Parlamentarier in Straßburg abschließend bestätigt.
„Gemeinsam mit der beschlossenen Einbeziehung des Seeverkehrs in den EU-Emissionshandel bildet die FuelEU Maritime den Rechtsrahmen, um die Emissionen im Seeverkehr zu reduzieren. Die IHK Nord hat sich für die norddeutsche maritime Wirtschaft in den EU-Konsultationsprozess eingebracht. Denn die langen Investitionszyklen im Schifffahrtssektor erfordern eine Regulierung, die Planungssicherheit und Zukunftsorientierung in der Energietransformation garantiert“ so Klaus-Jürgen Strupp, Vorsitzender der IHK Nord und Präsident der IHK zu Rostock.
Nach der heutigen Abstimmung muss die Treibhausgasintensität der an Bord von Seeschiffen verbrauchten Energie zukünftig deutlich verringert werden. Konkret geht es im Vergleich zum Jahr 2020 um eine Verringerung von ‑2 Prozent bis zum Jahr 2025 und um eine Verringerung bis zu ‑80 Prozent im Jahr 2050.
„Für die maritime Wirtschaft ist eine technologieoffene Formulierung der FuelEU Maritime besonders wichtig, so kann beispielsweise LNG weiterhin genutzt werden – wir freuen uns, dass wir dies erreichen konnten“ erklärt der Vorsitzende.
Neben der Nutzbarkeit von LNG hat sich die IHK Nord für eine Förderung der konkreten Anwendung von Wasserstoff in der Schifffahrt eingesetzt. Die Wirtschaft im Norden begrüßt, dass die FuelEU Maritime Verordnung eine Unterquote von zwei Prozent für Kraft- und Brennstoffe nicht-biogenen Ursprungs (RFNBO) ab dem Jahr 2034 vorsieht, sollte die Nutzung von RFNBO im Jahr 2031 nicht mindestens bei einem Prozent liegen.
Auch für Landstrom legt die FuelEU Maritime eine Nutzungsverpflichtung fest. Ab dem Jahr 2030 müssen Container- und Passagierschiffe, die mehr als zwei Stunden in einem Hafen innerhalb des europäischen Verkehrsnetzes TEN‑V am Kai liegen, ihren gesamten Strombedarf durch Landstrom decken. Ab 2035 besteht für alle weiteren Häfen, an denen Landstrom angeboten wird, eine Nutzungspflicht.
Auch für Landstrom legt die FuelEU Maritime eine Nutzungsverpflichtung fest. Ab dem Jahr 2030 müssen Container- und Passagierschiffe, die mehr als zwei Stunden in einem Hafen innerhalb des europäischen Verkehrsnetzes TEN‑V am Kai liegen, ihren gesamten Strombedarf durch Landstrom decken. Ab 2035 besteht für alle weiteren Häfen, an denen Landstrom angeboten wird, eine Nutzungspflicht.
„Die Hafenstromversorgung ist nicht an jedem Liegeplatz und für jedes Schiff das effizienteste Mittel zur Emissionsabsenkung. Die IHK Nord hat daher eine europaweite Verpflichtung zur Nutzung von Landstrom abgelehnt und Flexibilitätsvorschriften gefordert. Diese wird es nicht geben, daher ist es umso wichtiger, das Landstromangebot in die nationale Hafenstrategie einzuarbeiten. Zudem müssten auch die Hafenlastenzahlungen durch den Bund substanziell erhöht werden, um der nationalen Bedeutung der deutschen Seehäfen für die Wirtschaft gerecht zu werden. Die Priorität in der Erarbeitung der Strategie muss auf der Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Seehäfen liegen“, so Strupp abschließend.
Die IHK Nord ist der Zusammenschluss dreizehn norddeutscher Industrie- und Handelskammern aus Niedersachsen, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein. Sie vertreten knapp 890.000 Unternehmen in Norddeutschland. www.ihk-nord.de.