Ziel dieser Zusammenarbeit ist die Verbesserung der Normungsprozesse und der Sicherheitsmaßnahmen in der Binnenschifffahrt. Formalisiert wurde dies durch ein Memorandum of Understanding (MoU), das von den drei Organisationen am 24. April 2024 unterzeichnet wurde.
Die ZKR trägt die Hauptverantwortung für die verordnungsrechtliche Tätigkeit im Hinblick auf die Rheinschifffahrt. Sie besteht aus den Delegationen ihrer Mitgliedstaaten – Belgien, Frankreich, Deutschland, Niederlande und Schweiz –, die für die Ausarbeitung von Verordnungen für die Rheinschifffahrt zuständig sind. Im Jahr 2015 hat die ZKR
in Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission den Europäischen Ausschuss zur Ausarbeitung von Standards im Bereich der Binnenschifffahrt (CESNI) gegründet. Dieser europäische Ausschuss wurde eingerichtet, um in verschiedenen Bereichen, namentlich den Bereichen Binnenschiffe, Besatzung und Informationstechnologie, technische Standards zu erlassen. Die entsprechenden Regelwerke auf europäischer und internationaler Ebene, darunter die der Europäischen Union und der ZKR, können auf diese Standards verweisen.
Ein wichtiger Schwerpunkt der Zusammenarbeit zwischen CEN, CENELEC und der ZKR (CESNI) ist der Übergang zu alternativen Antriebssystemen und Kraftstoffen in der Binnenschifffahrt, um die festgelegten Umweltziele zu erreichen. Wasserstoff, Methanol oder Batterien sind vielversprechende Lösungen für die Ökologisierung der Flotte. Vorschriften, unterstützt durch Kooperationen wie die in dem MoU vereinbarte Partnerschaft, sind für diesen Übergang wesentliche Triebfedern. Damit soll ein bedeutender Beitrag zur wirksamen und kohärenten Umsetzung der ZKR- und der
EU-Politik geleistet werden, etwa was die EU-Verordnung über die Infrastruktur für alternative Kraftstoffe und das transeuropäische Verkehrsnetz (TEN‑V) betrifft.
Die strategische Zusammenarbeit zwischen CEN, CENELEC und der ZKR (CESNI) orientiert sich eng am Technischen Komitee CEN/TC 15 „Fahrzeuge der Binnenschifffahrt“. Zur Verbesserung der Komplementarität und zur Erleichterung der gemeinsamen
Weiterentwicklung ihrer beider Arbeit wird ein formeller Kooperationsrahmen geschaffen. Dies ist für die Förderung der Innovation von entscheidender Bedeutung und dient der Bewältigung der Herausforderungen im Zusammenhang mit den Umweltund Klimaschutzzielen der Europäischen Union (Green Deal) und der ZKR (Mannheimer Erklärung). Diese Zusammenarbeit stellt für die Normungsarbeit in der Binnenschifffahrt
einen wesentlichen Fortschritt dar, der zur Sicherheit, Interoperabilität und ökologischen Nachhaltigkeit auf den europäischen Binnenwasserstraßen beitragen soll.