Die ZKR schließt eine Ver­ein­ba­rung mit CEN und CEN­ELEC zur För­de­rung der Nor­mung in der Binnenschifffahrt

Die Zentralkommission für die Rheinschifffahrt (ZKR) hat eine Vereinbarung mit CEN und CENELEC getroffen, um die Normung in der Binnenschifffahrt voranzutreiben.

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Ziel die­ser Zusam­men­ar­beit ist die Ver­bes­se­rung der Nor­mungs­pro­zes­se und der Sicher­heits­maß­nah­men in der Bin­nen­schiff­fahrt. For­ma­li­siert wur­de dies durch ein Memo­ran­dum of Under­stan­ding (MoU), das von den drei Orga­ni­sa­tio­nen am 24. April 2024 unter­zeich­net wurde.

Die ZKR trägt die Haupt­ver­ant­wor­tung für die ver­ord­nungs­recht­li­che Tätig­keit im Hin­blick auf die Rhein­schiff­fahrt. Sie besteht aus den Dele­ga­tio­nen ihrer Mit­glied­staa­ten – Bel­gi­en, Frank­reich, Deutsch­land, Nie­der­lan­de und Schweiz –, die für die Aus­ar­bei­tung von Ver­ord­nun­gen für die Rhein­schiff­fahrt zustän­dig sind. Im Jahr 2015 hat die ZKR
in Zusam­men­ar­beit mit der Euro­päi­schen Kom­mis­si­on den Euro­päi­schen Aus­schuss zur Aus­ar­bei­tung von Stan­dards im Bereich der Bin­nen­schiff­fahrt (CES­NI) gegrün­det. Die­ser euro­päi­sche Aus­schuss wur­de ein­ge­rich­tet, um in ver­schie­de­nen Berei­chen, nament­lich den Berei­chen Bin­nen­schif­fe, Besat­zung und Infor­ma­ti­ons­tech­no­lo­gie, tech­ni­sche Stan­dards zu erlas­sen. Die ent­spre­chen­den Regel­wer­ke auf euro­päi­scher und inter­na­tio­na­ler Ebe­ne, dar­un­ter die der Euro­päi­schen Uni­on und der ZKR, kön­nen auf die­se Stan­dards verweisen.

Ein wich­ti­ger Schwer­punkt der Zusam­men­ar­beit zwi­schen CEN, CEN­ELEC und der ZKR (CES­NI) ist der Über­gang zu alter­na­ti­ven Antriebs­sys­te­men und Kraft­stof­fen in der Bin­nen­schiff­fahrt, um die fest­ge­leg­ten Umwelt­zie­le zu errei­chen. Was­ser­stoff, Metha­nol oder Bat­te­rien sind viel­ver­spre­chen­de Lösun­gen für die Öko­lo­gi­sie­rung der Flot­te. Vor­schrif­ten, unter­stützt durch Koope­ra­tio­nen wie die in dem MoU ver­ein­bar­te Part­ner­schaft, sind für die­sen Über­gang wesent­li­che Trieb­fe­dern. Damit soll ein bedeu­ten­der Bei­trag zur wirk­sa­men und kohä­ren­ten Umset­zung der ZKR- und der
EU-Politik geleis­tet wer­den, etwa was die EU-Verordnung über die Infra­struk­tur für alter­na­ti­ve Kraft­stof­fe und das trans­eu­ro­päi­sche Ver­kehrs­netz (TEN‑V) betrifft.

Die stra­te­gi­sche Zusam­men­ar­beit zwi­schen CEN, CEN­ELEC und der ZKR (CES­NI) ori­en­tiert sich eng am Tech­ni­schen Komi­tee CEN/TC 15 „Fahr­zeu­ge der Bin­nen­schiff­fahrt“. Zur Ver­bes­se­rung der Kom­ple­men­ta­ri­tät und zur Erleich­te­rung der gemein­sa­men
Wei­ter­ent­wick­lung ihrer bei­der Arbeit wird ein for­mel­ler Koope­ra­ti­ons­rah­men geschaf­fen. Dies ist für die För­de­rung der Inno­va­ti­on von ent­schei­den­der Bedeu­tung und dient der Bewäl­ti­gung der Her­aus­for­de­run­gen im Zusam­men­hang mit den Umwelt­und Kli­ma­schutz­zie­len der Euro­päi­schen Uni­on (Green Deal) und der ZKR (Mann­hei­mer Erklä­rung). Die­se Zusam­men­ar­beit stellt für die Nor­mungs­ar­beit in der Bin­nen­schiff­fahrt
einen wesent­li­chen Fort­schritt dar, der zur Sicher­heit, Inter­ope­ra­bi­li­tät und öko­lo­gi­schen Nach­hal­tig­keit auf den euro­päi­schen Bin­nen­was­ser­stra­ßen bei­tra­gen soll.

Sym­bol­bild Rhein-Schifffahrt

© Tho­mas auf Pixabay

Quel­le & Kontakt

ZKR Zen­tral­kom­mis­si­on für die Rheinschifffahrt

Tel. +33 (0)3 88 52 20 10

ccnr@ccr-zkr.org

www.ccr-zkr.org

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