BDB zufrie­den mit den Ergeb­nis­sen der Beschlüs­se zum Bun­des­haus­halt 2024

Flussausbau und Förderung des Schifffahrtsgewerbes werden planmäßig fortgeführt.

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Was­ser­stra­ßen und Bin­nen­schiff­fahrt sind ohne Ein­schnit­te und Kür­zun­gen aus den gest­ri­gen Bera­tun­gen des Haus­halts­aus­schus­ses im Bun­des­tag her­vor­ge­gan­gen. Die Bera­tun­gen zum Jah­res­haus­halt 2024 hat­ten auf­grund der Ent­schei­dung des Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richts zur Ver­fas­sungs­wid­rig­keit der bis­he­ri­gen Haus­halts­auf­stel­lun­gen und den dar­aus resul­tie­ren­den Ein­spar­ver­pflich­tun­gen der Regie­rung unter schwie­ri­gen Bedin­gun­gen stattgefunden.

 

„In Sum­me sind wir mit den Ergeb­nis­sen der Haus­halts­be­ra­tun­gen durch­aus zufrie­den. Weder im Bereich des Aus­baus der Flüs­se und Kanä­le, noch im Bereich der Gewer­be­för­de­rung hat es im Ver­gleich zum Regie­rungs­ent­wurf für uns nach­tei­li­ge Ver­än­de­run­gen gege­ben. Offen­sicht­lich wur­den unse­re Rufe ver­stan­den, dass die Bin­nen­schiff­fahrt nicht das Pro­blem, son­dern die Lösung für einen kli­ma­freund­li­chen Güter­ver­kehr ist. Des­halb muss hier inves­tiert und geför­dert wer­den“, kom­men­tiert Jens Schwa­nen, Geschäfts­füh­rer des BDB e.V., die Beschlüs­se zum Bun­des­haus­halt 2024.

 

Für Erhalt, Aus- und Neu­bau der Bun­des­was­ser­stra­ßen wer­den in die­sem Jahr knapp 725 Mio. Euro zur Ver­fü­gung ste­hen. Der Etat ist damit unter schwie­ri­gen haus­hal­te­ri­schen Vor­zei­chen nicht abge­senkt, son­dern im Ver­gleich zum Vor­jahr 2023 noch leicht ange­ho­ben wor­den. Die­ser Betrag ist bei Wei­tem nicht aus­rei­chend, um den tat­säch­li­chen Inves­ti­ti­ons­be­darf abzu­de­cken. Der liegt allein für die Sub­stanz­er­hal­tung bei rund 900 Mio. Euro pro Jahr. Ohne zusätz­li­ches Per­so­nal in der für den Fluss­aus­bau zustän­di­gen Wasserstraßen- und Schiff­fahrts­ver­wal­tung (WSV) las­sen sich aber mehr Mit­tel kaum ver­aus­ga­ben. Wei­te­re 450 Mio. Euro wer­den für die „Erhal­tung der ver­kehr­li­chen Infra­struk­tur“ gewährt, wor­un­ter haus­halts­recht­lich aller­dings allein Bag­ger­ar­bei­ten und Geschie­be­be­wirt­schaf­tun­gen ver­stan­den werden.

 

Die Gewer­be­för­de­rung fin­det im Bereich der bei­den Flot­ten­mo­der­ni­sie­rungs­pro­gram­me mit einem Etat von 50 Mio. Euro in die­sem Jahr wie geplant ihre Fort­set­zung. Auch die Aus- und Wei­ter­bil­dungs­bei­hil­fe wird unver­än­dert fortgeführt.

Die Finan­zie­rung des Aus­baus der Flüs­se und Kanä­le ist gesi­chert. Der Haus­halts­aus­schuss des Bun­des­ta­ges hat am 18. Janu­ar „grü­nes Licht“ für den Bun­des­haus­halt 2024 gege­ben. Das freut den Bin­nen­schiff­fahrts­ver­band BDB, denn auch die För­de­rung für eine noch umwelt­freund­li­che­re Bin­nen­schiff­fahrt wird plan­ge­mäß umgesetzt.

© Bun­des­ver­ban­des der Deut­schen Bin­nen­schiff­fahrt e.V. (BDB)

Quel­le & Kontakt

Bun­des­ver­band der Deut­schen Bin­nen­schiff­fahrt e.V. (BDB)

Tel.: 0203 80006–61 

E‑Mail:  BDB-Sacco@binnenschiff.de

 

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