Früh­jahrs­ple­nar­ta­gung 2024

Auf der Plenartagung wurden eine Reihe von Beschlüssen zur wirtschaftlichen Lage der Binnenschifffahrt in Europa, zum Schiffspersonal auf dem Rhein, zu den Polizeivorschriften und zu Fragen im Zusammenhang mit der Wasserstraße Rhein angenommen.

spc Newsletter

Verpasse keine Branchennews: Hier gehts zur Newsletter-Anmeldung:

Am 13. Juni 2024 trat die Zen­tral­kom­mis­si­on für die Rhein­schiff­fahrt (ZKR) zu ihrer Früh­jahrs­ple­nar­ta­gung in Straß­burg zusam­men. Den Vor­sitz bei der Tagung führ­te Herr Michiel van Krui­nin­gen, Lei­ter der nie­der­län­di­schen Dele­ga­ti­on. Auf der Ple­nar­ta­gung wur­den eine Rei­he von Beschlüs­sen zur wirt­schaft­li­chen Lage der Bin­nen­schiff­fahrt in Euro­pa, zum Schiffs­per­so­nal auf dem Rhein, zu den Poli­zei­vor­schrif­ten und zu Fra­gen im Zusam­men­hang mit der Was­ser­stra­ße Rhein ange­nom­men. Dar­über hin­aus hiel­ten die deut­sche und die nie­der­län­di­sche Dele­ga­ti­on zwei Vor­trä­ge über die Anpas­sung des Rheins an den Klimawandel.

Wirt­schaft­li­che Lage der Bin­nen­schiff­fahrt in Europa

Die Güter­men­gen, die im Jahr 2023 auf dem Rhein beför­dert wur­den, lit­ten deut­lich unter der Ein­trü­bung der gesamt­wirt­schaft­li­chen Lage. Der beob­ach­te­te Rück­gang ist ins­be­son­de­re auf ein ver­lang­sam­tes Welt­han­dels­wachs­tum, eine infla­ti­ons­be­dingt gerin­ge­re Gesamt­nach­fra­ge, den groß ange­leg­ten Angriffs­krieg Russ­lands gegen die Ukrai­ne und ande­re geo­po­li­ti­sche Kon­flik­te zurück­zu­füh­ren. Das Trans­port­vo­lu­men sank 2023 im Ver­gleich zum Vor­jahr um 10,4 % auf 262 Mio. Ton­nen. Die­se Ein­trü­bung mach­te sich vor allem in der Tro­cken­gü­te­schiff­fahrt und in der Con­tai­ner­schiff­fahrt bemerk­bar. Das men­gen­mä­ßig größ­te Güter­seg­ment, die Mine­ral­öl­pro­duk­te, konn­te im Jahr 2023 immer­hin das Vor­jah­res­er­geb­nis errei­chen. Eisen­erz war das ein­zi­ge Güter­seg­ment, in dem ein eher posi­ti­ves Ergeb­nis erzielt wur­de. Hier war 2023 im Ver­gleich zum Vor­jahr ein leich­ter Anstieg zu verzeichnen.

Betrach­tet man die ein­zel­nen Seg­men­te, so deu­tet die nahe Zukunft auf eine mode­ra­te, aber unsi­che­re Erho­lung der wich­tigs­ten Märk­te für die Bin­nen­schiff­fahrt hin. Im Stahl­sek­tor gibt es ers­te Anzei­chen dafür, dass die welt­wei­te Nach­fra­ge im Jahr 2025 wie­der anzie­hen wird. Auch beim Con­tai­ner­trans­port könn­te sich eine Erho­lung gegen­über den Vor­jah­ren abzeich­nen. Die beför­der­ten Men­gen im April 2024 sind mit denen im April 2023 ver­gleich­bar; das Wachs­tum des Con­tai­ner­trans­ports im See­ver­kehr dürf­te sich ab 2024 bei etwa +3 % pro Jahr stabilisieren.

Ger­ne machen wir dar­auf auf­merk­sam, dass die Jahres‑, Halbjahres- und The­men­be­rich­te der ZKR zur wirt­schaft­li­chen Lage online unter https://inland-navigation-market.org/ ein­ge­se­hen wer­den können.

Har­mo­ni­sie­rung des rhei­ni­schen und euro­päi­schen Rechts­rah­mens in Bezug auf das Schifffahrtspersonal

Auf der Früh­jahrs­ple­nar­ta­gung wur­den meh­re­re Ände­run­gen der Rhein­schiffs­per­so­nal­ver­ord­nung (RheinSchPersV) ver­ab­schie­det. Eine die­ser Ände­run­gen ermög­licht es den ZKRMit­glied­staa­ten, zwei Wege zum Erwerb des Befä­hi­gungs­zeug­nis­ses für Sach­kun­di­ge für die Fahr­gast­schiff­fahrt anzu­bie­ten: die Teil­nah­me an einem zuge­las­se­nen Lehr­gang und das Bestehen der Abschluss­prü­fung oder aber das allei­ni­ge Bestehen einer Verwaltungsprüfung.

Eine zwei­te Anpas­sung der RheinSchPersV dient der Berück­sich­ti­gung des aktua­li­sier­ten Euro­päi­schen Stan­dards für Qua­li­fi­ka­tio­nen in der Bin­nen­schiff­fahrt (ES-QIN 2024/1). So hat der CES­NI (Euro­päi­scher Aus­schuss zur Aus­ar­bei­tung von Stan­dards in der Bin­nen­schiff­fahrt) am 11. April 2024 eine neue Fas­sung des ES-QIN ver­ab­schie­det. Die wich­tigs­te Ände­rung zielt dar­auf ab, die Aus­bil­dung auf der Füh­rungs­ebe­ne zu ver­stär­ken. Dadurch sol­len die Schiffs­füh­rer bes­ser auf die Navi­ga­ti­on und das Manö­vrie­ren in der Nähe von See­schif­fen vor­be­rei­tet wer­den. Die ZKR und die EU pla­nen eine koor­di­nier­te Inkraft­set­zung des ES-QIN 2024/1 zum 1. Janu­ar 2025.

Eine letz­te Ände­rung hat schließ­lich eine Ergän­zung des Mus­ters für den Taug­lich­keits­nach­weis (Anla­ge 1 der RheinSchPersV) zum Ziel. Die Ände­rung trägt den prak­ti­schen Pro­ble­men der Mit­glied­staa­ten bei der Doku­men­ta­ti­on des Seh­ver­mö­gens Rech­nung. So gel­ten Inha­ber eines bestehen­den Schif­fer­pa­tents als taug­lich, wenn sie die bei­den fol­gen­den Bedin­gun­gen erfül­len: • Ihr Anomal-Quotient für das Farb­se­hen liegt zwi­schen 0,7 und 3,0.

  • Ihr Schif­fer­pa­tent wur­de vor dem 1. April 2004 ausgestellt.

Die­se Ände­run­gen sol­len am 1. Janu­ar 2025 in Kraft treten.

Neue­run­gen bei den Schiff­fahrts­re­geln: Sei­ten­lich­ter und elek­tro­ni­sche Meldung

Die Rhein­schiff­fahrts­po­li­zei­ver­ord­nung (RheinSchPV) wur­de in Bezug auf die Posi­ti­on der Sei­ten­lich­ter ein­zeln fah­ren­der Fahr­zeu­ge mit Maschi­nen­an­trieb geän­dert. Der­zeit müs­sen die Sei­ten­lich­ter min­des­tens 1 m hin­ter das Topp­licht gesetzt wer­den. Sie kön­nen daher auf dem Vor­schiff oder auf dem Hin­ter­schiff ange­bracht wer­den. Sind die Sei­ten­lich­ter auf dem Vor­schiff ange­bracht, kann es für Schiffs­füh­rer ande­rer Fahr­zeu­ge schwie­rig sein, die Gesamt­län­ge des Fahr­zeugs bei Nacht zu erken­nen. Dies kann Manö­ver wie z. B. das Ein- und Aus­fah­ren in/aus Häfen oder das Begeg­nen in Fahr­was­se­r­en­gen erschwe­ren. Mit der vom Ple­num beschlos­se­nen Ände­rung wird daher aus­drück­lich fest­ge­legt, dass die Sei­ten­lich­ter auf dem Hin­ter­schiff der Fahr­zeu­ge ange­bracht wer­den müs­sen. Die Ände­rung sieht auch Aus­nah­men von die­ser Vor­schrift vor. So gilt die­se nicht für bestimm­te Fahr­zeu­ge zur Fahr­gast­be­för­de­rung, für Sport­fahr­zeu­ge sowie für bestimm­te Tra­di­ti­ons­fahr­zeu­ge und deren Nach­bau­ten. Die übri­gen Vor­schrif­ten für Sei­ten­lich­ter blei­ben unverändert.

Eine zwei­te Ände­rung der RheinSchPV betrifft die Aus­wei­tung der elek­tro­ni­schen Mel­de­pflicht, die seit 2010 schritt­wei­se ein­ge­führt wur­de. Das elek­tro­ni­sche Mel­den erleich­tert den Daten­aus­tausch zwi­schen Schif­fen und Revier­zen­tra­len und ermög­licht ein bes­se­res Verkehrs- und Hava­rie­ma­nage­ment. Die neue Aus­wei­tung betrifft Fahr­zeu­ge mit einer Län­ge über 86 m, die über einen oder meh­re­re Lade­räu­me zum Güter­trans­port ver­fü­gen, sowie Fahr­zeu­ge, die mit einer ande­ren Ener­gie­quel­le als Gas­öl oder Flüs­sig­erd­gas (z. B. Metha­nol, gas­för­mi­ger Was­ser­stoff und Akku­mu­la­to­ren mit einer Gesamt­leis­tung von mehr als 500 kWh) betrie­ben wer­den. Die zustän­di­gen Behör­den kön­nen für Tages­aus­flugs­schif­fe eine Aus­nah­me von die­ser Mel­de­pflicht gewähren.

Bei­de Ände­run­gen wer­den am 1. Dezem­ber 2026 in Kraft treten.

Der Rhein als Wasserstraße

Die ZKR geneh­mig­te auf ihrer Ple­nar­ta­gung ver­schie­de­ne Bau­vor­ha­ben am Rhein, so

  • die Erwei­te­rung der schwim­men­den Anla­ge für Klein­fahr­zeu­ge des Alten­hei­mer Was­ser­sport­clubs und
  • die Errich­tung von Bau­wer­ken zur Ein­lei­tung von Was­ser aus Grund­was­ser­ab­sen­kun­gen in Vogel­grün und Geiswasser.

Fer­ner geneh­mig­te die ZKR ein Vor­ha­ben zur Absen­kung des Was­ser­spie­gels im Ober­rhein für die Durch­füh­rung von Inspek­tio­nen an den Sei­ten­däm­men der Stau­hal­tun­gen Straß­burg, Gerst­heim, Rhin­au und Marck­ols­heim. Die­se Inspek­tio­nen fin­den alle fünf Jah­re statt, um die Sicher­heit zu gewähr­leis­ten. Der vor­aus­sicht­li­che Zeit­plan wird mit­tels einer Nach­richt für die Bin­nen­schiff­fahrt bestä­tigt und prä­zi­siert. Die Nach­richt wird im zwei­ten Quar­tal 2024 im Vor­feld die­ser Absen­kun­gen herausgegeben.

Die ZKR begrüß­te im Übri­gen die Maß­nah­men zur Ver­bes­se­rung der Schiff­fahrts­be­din­gun­gen auf dem Rhein und der Waal (Geschie­be­zu­ga­be unter­halb Iffez­heim, Sohl­sta­bi­li­sie­rung unter­halb Iffez­heim und bei Bockum-Krefeld sowie Bag­ge­run­gen in der Fahr­rin­ne der Waal).

Alle die­se Maß­nah­men füh­ren nicht zu Behin­de­run­gen der Schiff­fahrt auf dem Rhein. Die von der ZKR geneh­mig­ten Maß­nah­men tra­gen im Gegen­teil dazu bei, die Leis­tungs­fä­hig­keit der Rhein- und euro­päi­schen Bin­nen­schiff­fahrt sowie ein hohes Maß an Sicher­heit für die Schiff­fahrt und ihre Umwelt zu gewährleisten.

Zusam­men­ar­beit mit dem Fach­ver­band für Brand­schutz und Feu­er­lösch­we­sen CTIF

Die ZKR hat dem Inter­na­tio­na­len Tech­ni­schen Komi­tee für vor­beu­gen­den Brand­schutz und Feu­er­lösch­we­sen (CTIF) den Sta­tus eines aner­kann­ten Ver­ban­des ver­lie­hen. Das CTIF ist ein inter­na­tio­na­ler Ver­band zur För­de­rung von Sicher­heit, Inno­va­ti­on und Spit­zen­leis­tun­gen im Bereich des Feuerwehr- und Ret­tungs­we­sens. Das CTIF wur­de mit dem Ziel gegrün­det, die inter­na­tio­na­le Zusam­men­ar­beit und den Wis­sens­aus­tausch zu för­dern, und umfasst ein welt­wei­tes Netz­werk von Fach­leu­ten und Orga­ni­sa­tio­nen der Feuerwehr- und Rettungsdienste.

Ange­sichts der Ent­wick­lun­gen in der Rhein­schiff­fahrt und ins­be­son­de­re der Her­aus­for­de­run­gen im Zusam­men­hang mit neu­en Antriebs­tech­no­lo­gien und Kraft­stof­fen wird eine for­mel­le Zusam­men­ar­beit zwi­schen dem CTIF und der ZKR von gro­ßem Nut­zen sein. Sie wird dazu bei­tra­gen, die Sicher­heit durch vor­beu­gen­den Brand­schutz wie auch die Effi­zi­enz der Lösch- und Ret­tungs­ein­sät­ze auf Bin­nen­was­ser­stra­ßen nach­hal­tig zu ver­bes­sern. Das CTIF ist ein­ge­la­den, sich an den Arbei­ten der ZKR ins­be­son­de­re im Bereich der Poli­zei­vor­schrif­ten, der tech­ni­schen Vor­schrif­ten, der Aus­bil­dung, der beruf­li­chen Befä­hi­gun­gen, der Beför­de­rung gefähr­li­cher Güter, der Auto­ma­ti­sie­rung und der Infra­struk­tur zu beteiligen.

Nächs­te Plenartagung

Die nächs­te Ple­nar­ta­gung der ZKR fin­det am 5. Dezem­ber 2024 in Straß­burg statt. Alle im Ple­num gefass­ten Beschlüs­se kön­nen ab Mit­te Juli 2024 auf der Web­site der ZKR unter fol­gen­der Adres­se abge­ru­fen wer­den: https://www.ccr-zkr. org/13020400-de.html.

Sym­bol­bild Rheinschifffahrt

© Alfons Schü­ler auf Pixabay

Quel­le & Kontakt:

ZKR Zen­tral­kom­mis­si­on für die Rheinschifffahrt

Tel. +33 (0)3 88 52 20 10

ccnr@ccr-zkr.org

www.ccr-zkr.org

weitere Branchennews