Am 13. Juni 2024 trat die Zentralkommission für die Rheinschifffahrt (ZKR) zu ihrer Frühjahrsplenartagung in Straßburg zusammen. Den Vorsitz bei der Tagung führte Herr Michiel van Kruiningen, Leiter der niederländischen Delegation. Auf der Plenartagung wurden eine Reihe von Beschlüssen zur wirtschaftlichen Lage der Binnenschifffahrt in Europa, zum Schiffspersonal auf dem Rhein, zu den Polizeivorschriften und zu Fragen im Zusammenhang mit der Wasserstraße Rhein angenommen. Darüber hinaus hielten die deutsche und die niederländische Delegation zwei Vorträge über die Anpassung des Rheins an den Klimawandel.
Wirtschaftliche Lage der Binnenschifffahrt in Europa
Die Gütermengen, die im Jahr 2023 auf dem Rhein befördert wurden, litten deutlich unter der Eintrübung der gesamtwirtschaftlichen Lage. Der beobachtete Rückgang ist insbesondere auf ein verlangsamtes Welthandelswachstum, eine inflationsbedingt geringere Gesamtnachfrage, den groß angelegten Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine und andere geopolitische Konflikte zurückzuführen. Das Transportvolumen sank 2023 im Vergleich zum Vorjahr um 10,4 % auf 262 Mio. Tonnen. Diese Eintrübung machte sich vor allem in der Trockengüteschifffahrt und in der Containerschifffahrt bemerkbar. Das mengenmäßig größte Gütersegment, die Mineralölprodukte, konnte im Jahr 2023 immerhin das Vorjahresergebnis erreichen. Eisenerz war das einzige Gütersegment, in dem ein eher positives Ergebnis erzielt wurde. Hier war 2023 im Vergleich zum Vorjahr ein leichter Anstieg zu verzeichnen.
Betrachtet man die einzelnen Segmente, so deutet die nahe Zukunft auf eine moderate, aber unsichere Erholung der wichtigsten Märkte für die Binnenschifffahrt hin. Im Stahlsektor gibt es erste Anzeichen dafür, dass die weltweite Nachfrage im Jahr 2025 wieder anziehen wird. Auch beim Containertransport könnte sich eine Erholung gegenüber den Vorjahren abzeichnen. Die beförderten Mengen im April 2024 sind mit denen im April 2023 vergleichbar; das Wachstum des Containertransports im Seeverkehr dürfte sich ab 2024 bei etwa +3 % pro Jahr stabilisieren.
Gerne machen wir darauf aufmerksam, dass die Jahres‑, Halbjahres- und Themenberichte der ZKR zur wirtschaftlichen Lage online unter https://inland-navigation-market.org/ eingesehen werden können.
Harmonisierung des rheinischen und europäischen Rechtsrahmens in Bezug auf das Schifffahrtspersonal
Auf der Frühjahrsplenartagung wurden mehrere Änderungen der Rheinschiffspersonalverordnung (RheinSchPersV) verabschiedet. Eine dieser Änderungen ermöglicht es den ZKRMitgliedstaaten, zwei Wege zum Erwerb des Befähigungszeugnisses für Sachkundige für die Fahrgastschifffahrt anzubieten: die Teilnahme an einem zugelassenen Lehrgang und das Bestehen der Abschlussprüfung oder aber das alleinige Bestehen einer Verwaltungsprüfung.
Eine zweite Anpassung der RheinSchPersV dient der Berücksichtigung des aktualisierten Europäischen Standards für Qualifikationen in der Binnenschifffahrt (ES-QIN 2024/1). So hat der CESNI (Europäischer Ausschuss zur Ausarbeitung von Standards in der Binnenschifffahrt) am 11. April 2024 eine neue Fassung des ES-QIN verabschiedet. Die wichtigste Änderung zielt darauf ab, die Ausbildung auf der Führungsebene zu verstärken. Dadurch sollen die Schiffsführer besser auf die Navigation und das Manövrieren in der Nähe von Seeschiffen vorbereitet werden. Die ZKR und die EU planen eine koordinierte Inkraftsetzung des ES-QIN 2024/1 zum 1. Januar 2025.
Eine letzte Änderung hat schließlich eine Ergänzung des Musters für den Tauglichkeitsnachweis (Anlage 1 der RheinSchPersV) zum Ziel. Die Änderung trägt den praktischen Problemen der Mitgliedstaaten bei der Dokumentation des Sehvermögens Rechnung. So gelten Inhaber eines bestehenden Schifferpatents als tauglich, wenn sie die beiden folgenden Bedingungen erfüllen: • Ihr Anomal-Quotient für das Farbsehen liegt zwischen 0,7 und 3,0.
- Ihr Schifferpatent wurde vor dem 1. April 2004 ausgestellt.
Diese Änderungen sollen am 1. Januar 2025 in Kraft treten.
Neuerungen bei den Schifffahrtsregeln: Seitenlichter und elektronische Meldung
Die Rheinschifffahrtspolizeiverordnung (RheinSchPV) wurde in Bezug auf die Position der Seitenlichter einzeln fahrender Fahrzeuge mit Maschinenantrieb geändert. Derzeit müssen die Seitenlichter mindestens 1 m hinter das Topplicht gesetzt werden. Sie können daher auf dem Vorschiff oder auf dem Hinterschiff angebracht werden. Sind die Seitenlichter auf dem Vorschiff angebracht, kann es für Schiffsführer anderer Fahrzeuge schwierig sein, die Gesamtlänge des Fahrzeugs bei Nacht zu erkennen. Dies kann Manöver wie z. B. das Ein- und Ausfahren in/aus Häfen oder das Begegnen in Fahrwasserengen erschweren. Mit der vom Plenum beschlossenen Änderung wird daher ausdrücklich festgelegt, dass die Seitenlichter auf dem Hinterschiff der Fahrzeuge angebracht werden müssen. Die Änderung sieht auch Ausnahmen von dieser Vorschrift vor. So gilt diese nicht für bestimmte Fahrzeuge zur Fahrgastbeförderung, für Sportfahrzeuge sowie für bestimmte Traditionsfahrzeuge und deren Nachbauten. Die übrigen Vorschriften für Seitenlichter bleiben unverändert.
Eine zweite Änderung der RheinSchPV betrifft die Ausweitung der elektronischen Meldepflicht, die seit 2010 schrittweise eingeführt wurde. Das elektronische Melden erleichtert den Datenaustausch zwischen Schiffen und Revierzentralen und ermöglicht ein besseres Verkehrs- und Havariemanagement. Die neue Ausweitung betrifft Fahrzeuge mit einer Länge über 86 m, die über einen oder mehrere Laderäume zum Gütertransport verfügen, sowie Fahrzeuge, die mit einer anderen Energiequelle als Gasöl oder Flüssigerdgas (z. B. Methanol, gasförmiger Wasserstoff und Akkumulatoren mit einer Gesamtleistung von mehr als 500 kWh) betrieben werden. Die zuständigen Behörden können für Tagesausflugsschiffe eine Ausnahme von dieser Meldepflicht gewähren.
Beide Änderungen werden am 1. Dezember 2026 in Kraft treten.
Der Rhein als Wasserstraße
Die ZKR genehmigte auf ihrer Plenartagung verschiedene Bauvorhaben am Rhein, so
- die Erweiterung der schwimmenden Anlage für Kleinfahrzeuge des Altenheimer Wassersportclubs und
- die Errichtung von Bauwerken zur Einleitung von Wasser aus Grundwasserabsenkungen in Vogelgrün und Geiswasser.
Ferner genehmigte die ZKR ein Vorhaben zur Absenkung des Wasserspiegels im Oberrhein für die Durchführung von Inspektionen an den Seitendämmen der Stauhaltungen Straßburg, Gerstheim, Rhinau und Marckolsheim. Diese Inspektionen finden alle fünf Jahre statt, um die Sicherheit zu gewährleisten. Der voraussichtliche Zeitplan wird mittels einer Nachricht für die Binnenschifffahrt bestätigt und präzisiert. Die Nachricht wird im zweiten Quartal 2024 im Vorfeld dieser Absenkungen herausgegeben.
Die ZKR begrüßte im Übrigen die Maßnahmen zur Verbesserung der Schifffahrtsbedingungen auf dem Rhein und der Waal (Geschiebezugabe unterhalb Iffezheim, Sohlstabilisierung unterhalb Iffezheim und bei Bockum-Krefeld sowie Baggerungen in der Fahrrinne der Waal).
Alle diese Maßnahmen führen nicht zu Behinderungen der Schifffahrt auf dem Rhein. Die von der ZKR genehmigten Maßnahmen tragen im Gegenteil dazu bei, die Leistungsfähigkeit der Rhein- und europäischen Binnenschifffahrt sowie ein hohes Maß an Sicherheit für die Schifffahrt und ihre Umwelt zu gewährleisten.
Zusammenarbeit mit dem Fachverband für Brandschutz und Feuerlöschwesen CTIF
Die ZKR hat dem Internationalen Technischen Komitee für vorbeugenden Brandschutz und Feuerlöschwesen (CTIF) den Status eines anerkannten Verbandes verliehen. Das CTIF ist ein internationaler Verband zur Förderung von Sicherheit, Innovation und Spitzenleistungen im Bereich des Feuerwehr- und Rettungswesens. Das CTIF wurde mit dem Ziel gegründet, die internationale Zusammenarbeit und den Wissensaustausch zu fördern, und umfasst ein weltweites Netzwerk von Fachleuten und Organisationen der Feuerwehr- und Rettungsdienste.
Angesichts der Entwicklungen in der Rheinschifffahrt und insbesondere der Herausforderungen im Zusammenhang mit neuen Antriebstechnologien und Kraftstoffen wird eine formelle Zusammenarbeit zwischen dem CTIF und der ZKR von großem Nutzen sein. Sie wird dazu beitragen, die Sicherheit durch vorbeugenden Brandschutz wie auch die Effizienz der Lösch- und Rettungseinsätze auf Binnenwasserstraßen nachhaltig zu verbessern. Das CTIF ist eingeladen, sich an den Arbeiten der ZKR insbesondere im Bereich der Polizeivorschriften, der technischen Vorschriften, der Ausbildung, der beruflichen Befähigungen, der Beförderung gefährlicher Güter, der Automatisierung und der Infrastruktur zu beteiligen.
Nächste Plenartagung
Die nächste Plenartagung der ZKR findet am 5. Dezember 2024 in Straßburg statt. Alle im Plenum gefassten Beschlüsse können ab Mitte Juli 2024 auf der Website der ZKR unter folgender Adresse abgerufen werden: https://www.ccr-zkr. org/13020400-de.html.