Bun­des­rat spricht sich für Stär­kung der Hafen­in­fra­struk­tur aus – star­kes Signal für die Bre­mer Häfen

Bremen hat sich am 17. Mai 2024 erfolgreich im Bundesrat für die Stärkung der Hafeninfrastruktur eingesetzt. In ihrer Stellungnahme zum "Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Erneuerbaren- Richtlinie in den Bereichen Windenergie auf See und Stromnetze" hat sich die Länderkammer auf Grundlage eines Bremer Antrags dafür ausgesprochen, dass neben den Wasserstoffproduktionsanlagen auch die dazu notwendige Hafeninfrastruktur den wichtigen gesetzlichen Status des "überragenden öffentlichen Interesses" bekommt.

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Der Prä­si­dent des Senats, Bür­ger­meis­ter Dr. Boven­schul­te, erklär­te dazu am Ran­de des Ple­nums: „Die Ener­gie­wen­de wird nur gelin­gen, wenn wir beim Aus­bau der Offshore-Windkraft mehr Tem­po machen. Dazu gehört ein schnel­ler Bau der Windkraft-Anlagen, dazu gehört aber genau­so ein schnel­ler Bau der Offshore-Häfen. Denn ohne Häfen wird der Offshore-Turbo nicht gelin­gen. Die­ser Ver­ant­wor­tung muss auch die Bun­des­re­gie­rung gerecht werden.“

Die Sena­to­rin für Wirt­schaft, Häfen und Trans­for­ma­ti­on, Kris­ti­na Vogt, freu­te sich über das Signal aus dem Bun­des­rat und erklär­te: „Die Ener­gie­wen­de ist nur mit den deut­schen See­hä­fen mög­lich und zu schaf­fen. Es ist wich­ti­ges und weit­rei­chen­des Signal an den Bund, dass die Län­der hier gemein­sam mit dem Bund han­deln wol­len. Nah­rungs­mit­tel, Medi­zin, Klei­dung, Roh­stof­fe und Kon­sum­gü­ter kom­men über unse­re Häfen ins Land und garan­tie­ren die Ver­sor­gungs­si­cher­heit für die gesam­te Bun­des­re­pu­blik. Aber von hier wer­den eben auch die Off­shore Wind­parks instal­liert, hier wer­den an der Küs­te die gro­ßen Kon­ver­ter­sta­tio­nen gebaut. Der Bun­des­rats­be­schluss ist die Grund­la­ge, um künf­tig schnel­ler zu sein und leis­tet damit einen gro­ßen Bei­trag zum Gelin­gen der Ener­gie­wen­de.„
Der Bun­des­rat wies heu­te dar­auf hin, dass auch sol­che Infrastruktur- und Indus­trie­pro­jek­te Vor­rang beim pla­nungs­recht­li­chen Abwä­gungs­pro­zess erhal­ten soll­ten, die für den Aus­bau und Betrieb erneu­er­ba­rer Ener­gien unver­zicht­bar sind. Die Ent­wick­lung einer leis­tungs­fä­hi­gen Hafen­in­fra­struk­tur soll­te daher Hand in Hand mit der Wasserstoff- und dem Offshore-Ausbau gehen, um die Effi­zi­enz zu stei­gern und die Ener­gie­wen­de erfolg­reich voranzutreiben.

 

Zum Gesetz­ent­wurf

Der Gesetz­ent­wurf setzt die planungs- und geneh­mi­gungs­recht­li­chen Bestim­mun­gen der EU-Erneuerbaren-Richtlinie, der Richt­li­nie (EU) 2018/2001 in der durch die Richt­li­nie (EU) 2023/2413 revi­dier­ten Fas­sung, in den Berei­chen Wind­ener­gie auf See sowie Strom­net­ze um. Dazu wer­den Ände­run­gen im Gesetz zur Ent­wick­lung und För­de­rung der Wind­ener­gie auf See (Windenergie-auf-See-Gesetz), im Gesetz über die Elektrizitäts- und Gas­ver­sor­gung (Ener­gie­wirt­schafts­ge­setz) vor­ge­nom­men. Ins­be­son­de­re regelt der Gesetz­ent­wurf die Aus­wei­sung von Beschleu­ni­gungs­flä­chen für Wind­ener­gie­an­la­gen auf See sowie die Aus­wei­sung von Infra­struk­tur­ge­bie­ten für Netz­pro­jek­te an Land und auf See, wodurch Vor­ha­ben in einem ver­ein­fach­ten und beschleu­nig­ten Ver­fah­ren geneh­migt wer­den kön­nen. Zudem soll die Errich­tung von Anla­gen zur Was­ser­stoff­er­zeu­gung auf See im über­ra­gen­den öffent­li­chen Inter­es­se liegen.

Kris­ti­na Vogt

© Sena­to­rin für Wirt­schaft, Häfen und Transformation

 

Quel­le & Kontakt

Chris­ti­an Dohle

Pres­se­spre­cher des Senats

Tel.: (0421) 361- 2396

E‑Mail: christian.dohle@sk.bremen.de

 

Chris­toph Sonnenberg

Pres­se­spre­cher bei der Sena­to­rin für Wirt­schaft, Häfen und Transformation

Tel.: (0421) 361–82909

E‑Mail: christoph.sonnenberg@wae.bremen.de

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