Leven­sauer Hoch­brü­cke: Boden­set­zun­gen im alten Zufahrts­damm – Sper­rung verlängert

Im April haben die Arbeiten für die Widerlager der neuen Brücke begonnen. Diese bilden den Übergang von den Zufahrtsdämmen zur eigentlichen Brücke. Derzeit ist die Brücke für den gesamten Verkehr gesperrt.

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Beim Nach­ver­dich­ten des Bodens im Rah­men der Bau­ar­bei­ten zum Wider­la­ger hat sich nun der alte Zufahrts­damm an meh­re­ren Stel­len um meh­re­re Dezi­me­ter gesetzt.

Der fast 130 Jah­re alte Zufahrts­damm zur Brü­cke zeigt deut­li­che Trag­fä­hig­keits­de­fi­zi­te. Um ihn mit den benö­tig­ten schwe­ren Bohr­ge­rä­ten belas­ten zu kön­nen, muss­te der Damm­kör­per sowohl auf der Nord- als auch der Süd­sei­te zunächst in bis zu zehn Metern Tie­fe nach­ver­dich­tet wer­den. Bei die­sen Arbei­ten, die erst nach dem Abbau des Gleis­kör­pers mög­lich waren, kam es zu den Setzungen.

„Zwar wur­de durch erwei­ter­te Arbeits­zei­ten, pla­ne­ri­sche Umstel­lun­gen, zusätz­li­chen Gerä­te­ein­satz und par­al­le­les Arbei­ten ein gro­ßer Teil der zeit­li­chen Aus­wir­kun­gen kom­pen­siert, trotz­dem kön­nen die zusätz­li­chen Arbei­ten nicht voll­stän­dig in der bis­her geplan­ten acht­wö­chi­gen Bahn­sperr­pau­se abge­schlos­sen wer­den“ erläu­tert Pro­jekt­lei­ter Andre­as Ras­mus vom WNA NOK.

Daher muss die Sper­rung der Brü­cke für die Bahn sowie für den Rad- und Fuß­ver­kehr um rund zwei Wochen ver­län­gert wer­den. „Dies ist umso bedau­er­li­cher, weil wir mit allen plan­mä­ßi­gen Arbei­ten rund um den Bau der Wider­la­ger sehr gut in der Zeit sind,“ so Andre­as Ras­mus. „Die Betei­lig­ten des Wasserstraßen- Neu­bau­am­tes, der beauf­trag­ten Bau­fir­ma und der Inge­nieur­bü­ros set­zen alles dar­an, die erfor­der­li­chen Maß­nah­men schnellst­mög­lich umzu­set­zen“, so Pro­jekt­lei­ter Andre­as Rasmus.

Mit einer Frei­ga­be des Bahn­glei­ses rech­net das WNA NOK aktu­ell am Abend des 14. Okto­ber. Der Fuß- und Rad­weg wird vor­aus­sicht­lich ab dem 26. Okto­ber wie­der nutz­bar sein. Die ent­spre­chen­den Ersatz­ver­keh­re wer­den bis zum Ende der jewei­li­gen Sper­rung auf­recht­erhal­ten. Aus­wir­kun­gen auf die Sperr­zeit der Kanal­que­rung für Kraft­fahr­zeu­ge – plan­mä­ßig bis Mit­te Juni 2025 – sind der­zeit nicht absehbar.

Um die erfor­der­li­che Ver­län­ge­rung der Brü­cken­sper­rung so kurz wie mög­lich zu hal­ten, sind außer­dem die Arbeits­zei­ten auf Antrag des WNA NOK aus­ge­wei­tet und Sonn­tags­ar­beit ermög­licht worden.

Das Wasserstraßen-Neubauamt NOK bedankt sich bei den betrof­fe­nen Anwoh­ne­rin­nen und Anwoh­nern rund um die Bau­stel­le für das ent­ge­gen­ge­brach­te Verständnis.

Hin­ter­grund: Ersatz­neu­bau ers­te Leven­sauer Hoch­brü­cke und NOK

Die ers­te Hoch­brü­cke Leven­sau wur­de 1894 erbaut und ist das ältes­te den Nord-Ostsee-Kanal (NOK) über­span­nen­de Brü­cken­bau­werk. Sie führt die Kreis­stra­ße 24/27 und die Bahn­li­nie Kiel–Eckernförde über den NOK. Die Brü­cke nähert sich dem Ende ihrer tech­ni­schen Lebens­dau­er. Ein Ersatz­neu­bau ist wirt­schaft­lich güns­ti­ger als eine Instand­set­zung und ermög­licht eine Ver­brei­te­rung des NOK an die­ser Stelle.

Der Nord-Ostsee-Kanal ist die meist­be­fah­re­ne künst­li­che See­schiff­fahrts­stra­ße der Welt. Er ist nicht nur wich­ti­ger Teil der regio­na­len Wirt­schafts­struk­tur in Schleswig-Holstein, son­dern auch wesent­li­cher Bau­stein des trans­eu­ro­päi­schen Ver­kehrs­net­zes. Für die immer grö­ße­ren Schif­fe bedeu­tet die bestehen­de Bogen­brü­cke eine Ein­schrän­kung der Durch­fahrts­brei­te, was sich auf den Gesamt­ver­lauf der Pas­sa­ge aus­wirkt. Mit dem Ersatz­neu­bau der ers­ten Leven­sauer Hoch­brü­cke wird die Zukunfts­fä­hig­keit des Nord-Ostsee-Kanals nach­hal­tig gewährleistet.

Wei­ter­füh­ren­de Infor­ma­tio­nen zum Ersatz­neu­bau der ers­ten Leven­sauer Hoch­brü­cke fin­den Sie unter www.wna-nord-ostsee-kanal.wsv.de/webcode/2948106.

Im Bereich des mitt­ler­wei­le abge­bau­ten Bahn­glei­ses hat sich der Zufahrts­damm zur ers­ten Leven­sauer Hoch­brü­cke gesetzt © WNA NOK / Ber­not 

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Wasserstraßen- und Schiff­fahrts­ver­wal­tung des Bun­des
Gene­ral­di­rek­ti­on Was­ser­stra­ßen und Schiff­fahrt
Am Propst­hof 51
53121 Bonn
Tele­fon: 0228/7090–0
E‑Mail: gdws@wsv.bund.de
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