Großraum- und Schwer­trans­por­te: Bun­des­ka­bi­nett beschließt Novel­le zur Ver­ein­fa­chung der Genehmigungsverfahren

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) beschleunigt und vereinfacht die Genehmigung von Großraum- und Schwertransporten (GST). Dazu hat das BMDV eine Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) auf den Weg gebracht, die heute vom Bundeskabinett beschlossen wurde.

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Oli­ver Luk­sic, Par­la­men­ta­ri­scher Staats­se­kre­tär beim Bun­des­mi­nis­ter für Digi­ta­les und Ver­kehr und Koor­di­na­tor der Bun­des­re­gie­rung für Güter­ver­kehr und Logistik:

Wir machen auf Bun­des­sei­te wei­ter Tem­po bei der Beschleu­ni­gung der Erlaub­nis­ver­fah­ren für Großraum- und Schwer­trans­por­te. Mit unse­rer Novel­le ent­las­ten wir die Logis­ti­ker spür­bar, weil wir die Antrags­ver­fah­ren wei­ter ver­ein­fa­chen und unnö­ti­ge Büro­kra­tie abbau­en. Wir arbei­ten wei­ter mit den Län­dern dar­an, dank Digi­ta­li­sie­rung und ein­heit­li­cher Geneh­mi­gungs­ver­fah­ren das Gesamt­sys­tem noch leis­tungs­fä­hi­ger zu machen.

Die Novel­le zur VwV-StVO sieht fol­gen­de Ver­ein­fa­chun­gen vor:

  • Ermög­li­chung der Mit­nah­me von teil­ba­rer Ladung bis zu maxi­mal 40 t Gewicht bei GST-Leer­fahr­ten: Damit wer­den vor­han­de­ne Lkw-Kapa­zi­tä­ten bes­ser aus­ge­nutzt und unnö­ti­ge Leer­fahr­ten eingespart.
  • Ein­füh­rung eines Richt­werts von zwei Wochen für die Dau­er der Antrags­be­ar­bei­tung durch die zustän­di­gen Behör­den bei Bund und Ländern.
  • Fle­xi­ble­re Rege­lun­gen für die Unter­schrei­tung von geneh­mig­ten Maßen und Gewich­ten der Ladung. Dadurch soll eine mehr­fa­che Antrag­stel­lung bei Unge­wiss­heit über die genau­en Maße und Gewich­te der Ladung sel­te­ner nötig werden.
  • Strei­chung der Anhö­rung der Auto­bahn GmbH des Bun­des bei Unt­er­fah­rung von Auto­bahn­brü­cken: Durch den ent­fal­len­den Ver­fah­rens­schritt wird die Geneh­mi­gungs­er­tei­lung beschleu­nigt und die betei­lig­ten Behör­den wer­den entlastet.
  • Vor­ver­le­gung des Beginns der Nacht­fahrt auf 20:00 Uhr. Bis­her ist für Nacht­fahr­ten der Zeit­raum von 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr vor­ge­se­hen. Durch das grö­ße­re Zeit­fens­ter sind die Trans­port­un­ter­neh­men künf­tig fle­xi­bler in der Durch­füh­rung der Transporte.
  • Locke­rung der Sprach­auf­la­ge bei anhör­pflich­ti­gen GST: Bis­her ist vor­ge­schrie­ben, dass ent­we­der der Fah­rer oder der Bei­fah­rer des GST sich auf Deutsch ver­stän­di­gen kann. Neben Deutsch wird nun auch Eng­lisch zugelassen.

Der Bun­des­rat muss den Ände­run­gen der Novel­le noch zustim­men. Im Früh­jahr 2025 sol­len die Ände­run­gen in Kraft treten.

Oli­ver Luksic

© Bun­des­re­gie­rung San­dra Steins

Quel­le & Kontakt:

Bun­des­mi­nis­te­ri­um für Digi­ta­les und Verkehr

Tele­fon: +49 30 18 300–0

E‑Mail: poststelle@bmdv.bund.de

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