Derzeit ist der Rhein von km 335,92 (Schleusen Iffezheim) bis km 857,40 (Spyck’sche Fähre), also auf einer Länge von rund 520 km, als Abschnitt mit besonderen Risiken ausgewiesen. Eine Überprüfung durch die zuständige Behörde in Deutschland kam zu dem Ergebnis, dass dieser Abschnitt in seiner Gesamtheit nicht mehr als Abschnitt mit besonderen Risiken eingestuft werden muss. Grund hierfür ist, dass die Wasserstraßen inzwischen gut ausgetonnt sind und mithilfe von Navigationsgeräten und ‑hilfen – z. B. Inland-ECDIS,
Radar Overlays usw. – sehr gut zu befahren sind.
Mit ihrem neuen Beschlussentwurf sieht die ZKR eine Reduzierung der Risikostrecken auf die folgenden zwei Abschnitte vor:
• Am Oberrhein: Rhein-km 335,66 (Straßenbrücke Wintersdorf) – km 425,00 (Mannheim)
• Am Mittelrhein: Rhein-km 498,45 (Straßenbrücke Mainz/Mainz-Kastel) – km 592,00
(Koblenz, Moselmündung)
Diese beiden Abschnitte haben eine Gesamtlänge von rund 185 km. Die unten abgebildeten Karten veranschaulichen die geplanten Änderungen. Sollte der Beschlussentwurf im Dezember 2024 angenommen werden, benötigen Schiffsführer somit nur noch auf den neu definierten Abschnitten eine besondere Berechtigung für Risikostrecken.
Weitere Informationen werden nach der Annahme des Beschlusses am 5. Dezember 2024 bekannt gegeben. Die betroffenen Delegationen ließen wissen, dass sie im Falle der Annahme ihre Kontrollbehörden anweisen werden, in der Zeit zwischen Annahme und Inkrafttreten des Beschlusses das Fehlen einer besonderen Berechtigung auf den künftig entfallenden Risikostrecken nicht zu ahnden. Dies käme Schiffsführern zugute, die für die künftig entfallenden Risikostrecken keine Prüfung mehr ablegen würden. Betroffene können sich bei spezifischen Fragen an die zuständigen nationalen Behörden und deren Vertreter wenden. Die deutsche Delegation stellt zudem Informationen auf folgender Website zur Verfügung: https://www.elwis.de/DE/Startseite/Startseite-node.html.
Ziel der ZKR ist es, Erleichterungen für das Gewerbe zu schaffen, wo dies ohne
Sicherheitseinbußen möglich ist. Durch diese Maßnahme wird auch der Zugang für Schiffsführer zur Rheinschifffahrt erleichtert, ihr flexibler Einsatz ermöglicht und damit nicht zuletzt dem Fachkräftemangel entgegengewirkt.