Die ZKR plant eine Redu­zie­rung der Risi­ko­stre­cken auf dem Rhein

Die ZKR möchte das Gewerbe frühzeitig über ihre Absicht informieren, die Anzahl der Rheinabschnitte mit besonderen Risiken zu reduzieren. Die ZKR betont, dass die endgültige Entscheidung auf der Plenartagung am 5. Dezember 2024 getroffen wird. Als Datum für das Inkrafttreten wird der 1. Juli 2025 vorgeschlagen.

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Der­zeit ist der Rhein von km 335,92 (Schleu­sen Iffez­heim) bis km 857,40 (Spyck’sche Fäh­re), also auf einer Län­ge von rund 520 km, als Abschnitt mit beson­de­ren Risi­ken aus­ge­wie­sen. Eine Über­prü­fung durch die zustän­di­ge Behör­de in Deutsch­land kam zu dem Ergeb­nis, dass die­ser Abschnitt in sei­ner Gesamt­heit nicht mehr als Abschnitt mit beson­de­ren Risi­ken ein­ge­stuft wer­den muss. Grund hier­für ist, dass die Was­ser­stra­ßen inzwi­schen gut aus­ge­tonnt sind und mit­hil­fe von Navi­ga­ti­ons­ge­rä­ten und ‑hil­fen – z. B. Inland-ECDIS,
Radar Over­lays usw. – sehr gut zu befah­ren sind.

Mit ihrem neu­en Beschluss­ent­wurf sieht die ZKR eine Redu­zie­rung der Risi­ko­stre­cken auf die fol­gen­den zwei Abschnit­te vor:
• Am Ober­rhein: Rhein-km 335,66 (Stra­ßen­brü­cke Win­ters­dorf) – km 425,00 (Mann­heim)
• Am Mit­tel­rhein: Rhein-km 498,45 (Stra­ßen­brü­cke Mainz/Mainz-Kastel) – km 592,00
(Koblenz, Mosel­mün­dung)


Die­se bei­den Abschnit­te haben eine Gesamt­län­ge von rund 185 km. Die unten abge­bil­de­ten Kar­ten ver­an­schau­li­chen die geplan­ten Ände­run­gen. Soll­te der Beschluss­ent­wurf im Dezem­ber 2024 ange­nom­men wer­den, benö­ti­gen Schiffs­füh­rer somit nur noch auf den neu defi­nier­ten Abschnit­ten eine beson­de­re Berech­ti­gung für Risikostrecken.

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen wer­den nach der Annah­me des Beschlus­ses am 5. Dezem­ber 2024 bekannt gege­ben. Die betrof­fe­nen Dele­ga­tio­nen lie­ßen wis­sen, dass sie im Fal­le der Annah­me ihre Kon­troll­be­hör­den anwei­sen wer­den, in der Zeit zwi­schen Annah­me und Inkraft­tre­ten des Beschlus­ses das Feh­len einer beson­de­ren Berech­ti­gung auf den künf­tig ent­fal­len­den Risi­ko­stre­cken nicht zu ahn­den. Dies käme Schiffs­füh­rern zugu­te, die für die künf­tig ent­fal­len­den Risi­ko­stre­cken kei­ne Prü­fung mehr able­gen wür­den. Betrof­fe­ne kön­nen sich bei spe­zi­fi­schen Fra­gen an die zustän­di­gen natio­na­len Behör­den und deren Ver­tre­ter wen­den. Die deut­sche Dele­ga­ti­on stellt zudem Infor­ma­tio­nen auf fol­gen­der Web­site zur Ver­fü­gung: https://www.elwis.de/DE/Startseite/Startseite-node.html.


Ziel der ZKR ist es, Erleich­te­run­gen für das Gewer­be zu schaf­fen, wo dies ohne
Sicher­heits­ein­bu­ßen mög­lich ist. Durch die­se Maß­nah­me wird auch der Zugang für Schiffs­füh­rer zur Rhein­schiff­fahrt erleich­tert, ihr fle­xi­bler Ein­satz ermög­licht und damit nicht zuletzt dem Fach­kräf­te­man­gel entgegengewirkt.

Sym­bol­bild

© Wälz auf Pixabay

 

Quel­le & Kontakt:

ZKR Zentralkommission für die Rheinschifffahrt

Tel. +33 (0)3 88 52 20 10

ccnr@ccr-zkr.org

www.ccr-zkr.org

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